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Familienrecht:

Scheidung jetzt

von Rechtsanwältin Janine Montjoie  

Voraussetzung einer Scheidung ist in der Regel lediglich, dass die Ehegatten sich getrennt haben, zumindest ein Jahr voneinander getrennt leben und ihre Ehe für beendet halten. Für die räumliche Trennung reicht es hierbei, wenn die Eheleute die gemeinsame Wohnung aufgeteilt haben und nicht mehr zusammen „wirtschaften". 

Auch wenn diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist allerdings zu fragen, ob die Scheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll ist. So hat die Einreichung des Scheidungsantrages und die Scheidung selbst eine Vielzahl von rechtlichen Folgen:

  • Mit Scheidungseinreichung wird der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs (Ausgleich der in der Ehezeit hinzugewonnenen Vermögenswerte) sowie des Ausgleichs der in der Ehezeit erwirtschafteten Renten- und Versorgungsbezüge ausgelöst.
  • Der Wohnwert für eine im Eigentum der/des Ehegatten genutzte Wohnung/Haus wird anders berechnet.
  • Nach Rechtskraft der Scheidung besteht kein Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt, sondern nur noch auf den sog. nachehelichen Unterhalt, der unter wesentlich engeren Voraussetzungen gewährt wird.
  • Erbrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen sind zu bedenken.

Auf Grund dieser Folgen kann es abhängig von Ihrer Interessenlage geboten sein, den Scheidungsantrag möglichst schnell einzureichen oder aber umgekehrt mit seiner Einreichung abzuwarten. Zudem ist selbstverständlich auch in der Zeit nach der Trennung bis zur Einreichung der Scheidung wichtig zu wissen, welche wechselseitigen Rechte Sie und Ihr Ehegatte haben und wie man diese absichert. Es ist daher sinnvoll, bereits direkt nach der Trennung von Ihrem Ehegatten in einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt abzuklären, welche rechtlichen Folgen diese im Allgemeinen hat, welche konkreten Rechte Sie haben und welchen Ansprüchen Sie ausgesetzt sein könnten. 

Einen Termin für ein umfassendes erstes Beratungsgespräche können Sie gerne per E-Mail oder einfach telefonisch unter der Tel-Nr. 030/2005973 - 0 vereinbaren.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Janine Montjoie
 
Rechtsanwältin Janine Montjoie Montjoie & Partner Rechtsanwälte
Rankestraße 9
10789 Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Telefon: 030 / 200 597 30
Fax-Nr.: 030 / 200 597 310
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Internationales Familienrecht, Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht,
spezialisiert auf (internationales) Scheidungsrecht und Eheverträge sowie Adoptionen.
Zugelassen als Rechtsanwältin an allen Landgerichten und am Kammergericht.
 
Beitrag erstellt am Freitag, 22. Januar 2016
Letzte Aktualisierung: Freitag, 22. Januar 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Janine Montjoie
Familienrecht Rechtsanwältin Janine Montjoie, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Janine Montjoie
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