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Erbrecht:

Rechtsanwälte für Erbrecht nehmen Stellung zur Umsetzung der EU- Erbrechtsverordnung

von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig  

Viele Rechtsanwälte für Erbrecht sind in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Unternehmensnachfolge, der DVEV, organisiert. Diese Vereinigung wurde vom Bundesjustizministerium aufgefordert, dem Referentenentwurf eines Gesetzes zum internationalen Erbrecht und zur Änderung der Vorschriften zum Erbschein Stellung zu nehmen.

Die EU-Erbrechtsverordnung gilt für alle Erbfälle ab dem 17. August 2014. Sie bringt zwar kein einheitliches europäisches Erbrecht, will aber die Gestaltung und Abwicklung von Erbfällen mit internationalem Bezug für die Betroffenen erleichtern. Ein wesentlicher Punkt soll die einheitliche Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt bei der Bestimmung des anwendbaren Erbrechts sein. Außerdem soll ein europäisches Nachlasszeugnis den Erben die Legitimation im Erbfall erleichtern. Die europäischen Vorgaben müssen durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Der entsprechende Referentenentwurf der Regierung in Berlin lag nun den Rechtsanwälten vom DVEV zur Prüfung vor.

Erbschein

Nach geltendem Recht können Erben auch in den Fällen einen Erbschein in Deutschland beantragen, wenn der Erblasser zur Zeit des Erbfalls weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Der Gesetzentwurf zur Durchführung der Erbrechtsverordnung sieht nur vor, dass sich die internationale Zuständigkeit für die Erteilung von Erbscheinen in Zukunft  nach der EuErbRVO richten soll und dass Erben dann keine Erbscheine mehr von einem Nachlassgericht in Deutschland erhalten, wenn der Erblasser im europäischen Ausland verstirbt und sich Nachlasswerte in Deutschland befinden. Die Rechtsanwälte für Erbrecht von der DVEV haben daher angeregt, das Gesetz so zu formulieren, dass Erben weiter wie bisher auch dann deutsche Nachlassgericht anrufen können, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte.

Testamentsvollstreckerzeugnis

Eine ähnliche Thematik stellt sich bei den Testamentsvollstreckerzeugnissen. Diese Zeugnisse dienen ebenso wie der Erbschein zur Legitimation im Erbfall und werden von den Nachlassgerichten ausgestellt. Auch hier soll sichergestellt werden, dass z.B. der Testamentsvollstrecker eines deutschen Erblassers, der ausschließlich Vermögen in Deutschland hatte, auch dann bei einem deutschen Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen kann, wenn der Erblasser vor seinem Tod seinen Aufenthalt ins Ausland verlegt hatte.

Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie auf der Internetseite des DVEV. Dort können Sie insbesondere auch Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht in Ihrer Nähe suchen. Außerdem gibt es dort Ratgeber und Hinweise zu Veranstaltungen von Rechtsanwälten.

In der Kanzlei ROSE & PARTNER sind Rechtsanwalt Bernfried Rose und Rechtsanwältin Kristin Winkler Mitglieder aus Hamburg sowie Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer aus Berlin Mitglieder der DVEV. Frau Winkler ist zudem Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Steuerrecht. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht beraten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker etc. an den Kanzleistandorten Hamburg und Berlin in allen Fragen rund um das Erbrecht.

Ausführliche Informationen zum Erbrecht und zu unseren Rechtsanwälten für Erbrecht in Berlin und Hamburg finden sie auf unserer Homepage: hier

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
 
Rechtsanwalt Ronny Jänig ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Jägerstr. 59
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 25761798-0
Fax-Nr.: 030 / 25761798-9
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 29. September 2014
Letzte Aktualisierung: Montag, 29. September 2014


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
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