Berliner-Kanzleien
|Unser Service|Infos und Anmeldung|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... nach Bezirken
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Verbrauchertipps
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Beratungshilfe
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Unser Service
Datenschutzerklärung
Impressum
Top 10 Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Ausländerrecht Erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Internationales Familienrecht Mietrecht Sozialrecht Strafrecht Verkehrsrecht


Soziale Netzwerke
Berliner Kanzleien bei Facebook
Aktuelles Recht
Aufhebung eines Bescheides wegen Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente innerhalb der Jahresfrist!
Wie können Eltern und Erziehungsberechtigte gegen den Stundenausfall an der Schule mit juristischen Mitteln vorgehen?
Mehr Rechte für Pflegeeltern ab 01.09.2009
Wie übersende ich einen Brief mit rechtserheblichem Inhalt richtig?
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Erbschaftsteuer-Reform: Änderungen ab 2009
2. Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft
Mieter und Vermieter während der geltenden Corona-Beschränkungen


Familienrecht:

Koalition streitet um Stiefkindadoption

von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig  
Die Parteien streiten um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden jüngst, dass die bisherige Regelung zur Stiefkindadoption verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung treffen. Eine Umsetzung scheiterte aber bisher an dem Streit in der großen Koalition.


Alte Regelung verfassungswidrig
 
Zwar gab es bisher keine explizite Regelung, die die Adoption für nichteheliche Partner ausschloss. Es war und ist aber vorgesehen, dass das Kind die Verwandtschaft zu seinem bisherigen Elternteil verliert, wenn es durch einen nichtehelichen Stiefelternteil adoptiert wird. Da das Kind so etwa bei der Adoption durch den Stiefvater die Verwandtschaft zur Mutter verlieren würde, kam eine Stiefkindadoption bisher faktisch für nichteheliche Partner nicht infrage.

Damit standen die Stiefeltern bisher weitgehend rechtlos. Insbesondere im Fall des Todes oder der Erkrankung des leiblichen Elternteils bestanden für sie keinerlei Sorgerechte. Diese Gestaltung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt.


Neues Gesetz lässt auf sich warten

Wie anders kaum zu erwarten, ist in der großen Koalition indes Streit um die Umsetzung des Urteils entbrannt. Während Mitglieder der SPD eine Neuregelung gänzlich ohne Einschränkungen für alle nichtehelichen Paare befürworten, will die CDU solche Konstellationen ausnehmen, in denen die leiblichen Eltern weiter verheiratet sind. Auf welche Fassung sich die Parteien einigen, bleibt abzuwarten. 

Das Urteil selbst dürfte indes keinen Raum für eine weitere Einschränkung beinhalten. Die Gesellschaft, so führen die Richter in der Sache aus, habe sich ausweislich einschlägiger Statistiken insofern gewandelt. Die nichteheliche Familie habe sich mehr und mehr als Familienform etabliert.  Es genüge, andere Indikatoren für die Beurteilung der Stabilität heranzuziehen – etwa die bisherige Dauer der Beziehung, das Verhältnis der Stiefeltern zum Kind oder die Existenz eigener Kinder in der Beziehung. Entscheidend ist daher vor allem das Kindeswohl.


Klage durch alle Instanzen


Das Paar, das durch alle Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog, hatte zunächst keinen Erfolg. Hintergrund war folgender: Der Vater zweier Kinder war 2006 verstorben, seit 2007 lebt die Mutter mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen. 2009 wurde ein gemeinsamer Sohn geboren. Heiraten wollten die beiden aber nicht. Das liegt auch daran, dass die Mutter der Kinder Witwenrente bezieht, die bei einer Heirat weggefallen wäre. Die Adoption der Kinder durch den Lebensgefährten wurde abgelehnt.

Der BGH war der Meinung, der Gesetzgeber handele im Rahmen seines Ermessensspielraums, wenn er die Stabilität einer Beziehung an der rechtlichen Absicherung der Partnerschaft in Form einer Ehe orientiere. Das Bundesverfassungsgericht sah dies nun anders und hob die Entscheidung au
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
 
Rechtsanwalt Ronny Jänig ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Jägerstr. 59
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 25761798-0
Fax-Nr.: 030 / 25761798-9
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 4. September 2019
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 4. September 2019


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
Familienrecht Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
Diesen Beitrag als Lesezeichen speichern bei...
Google Bookmarks