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Sozialrecht:

Gründungszuschuss - § 93 SGB III Änderungen durch die Instrumentenreform

von Rechtsanwältin Anja Weidner

Im Zusammenhang mit der Instrumentenreform 2012 ist der Gründungszuschuss von einer Anspruchsleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt worden. Das heißt, dass der Entscheidungsspielraum der Agentur und damit die Möglichkeit, Anträge abzulehnen, erweitert wurde. Hintergrund ist, dass die Regierung bis 2015 die Ausgaben für den Gründungszuschuss erheblich senken will (von 1,8 Millionen auf € 400,00).

Im Rahmen der Ermessensprüfung nimmt die Behörde zunächst ein berufliches Profiling vor wo sie Handlungsbedarf und Handlungsstrategie und prüft, ob es Alternativen zur Selbständigkeit gibt. Auf Grundlage dessen wird anschließend geprüft, ob die Vermittlung in eine Anstellung Vorrang hat, weil dadurch z.B. eine bessere berufliche Integration erreicht werden kann als durch die Selbständigkeit. Auch bei der Beurteilung der Eignung und Tragfähigkeit besteht für die Fachkräften der Agentur ein Beurteilungsspielraum, der die Möglichkeit zur Ablehnung des Antrags eröffnet. Gefördert werden kann in Zukunft nur, wenn die Förderung auch erforderlich ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn sich jemand selbst schon bei Beginn der selbständigen Tätigkeit finanzieren kann (z.B. bei Betriebsübernahmen).

Bei der Entscheidung über die Weitergewährung des Gründungszuschusses nach ist die Frage miteinzubeziehen, inwieweit sich die Angagben, die im Geschäftsplan für die ersten sechs Monate gemacht wurden.

Im Hinblick auf die vorgenommenen Änderungen ist es deshalb umso wichtiger, sich gut auf die Antragstellung vorzubereiten und ggf. beraten zu lassen.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Anja Weidner
 
Rechtsanwältin Anja Weidner Rechtsanwältin Anja Weidner
Wartburgstraße 4
10823 Berlin (Schöneberg)
Telefon: (030) 695 17 4-0
Fax-Nr.: +49 30 695 17 4-44
Tätigkeitsschwerpunkte: Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht
Ich vertrete Sie in Angelegenheiten des Sozial- und Sozialversicherungsrechts und des Medizinrechts (private Kranken- und Pflegeversicherung, Arzthaftung).
 
Beitrag erstellt am Montag, 14. Mai 2012
Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 14. Juni 2012


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Anja Weidner
Sozialrecht Rechtsanwältin Anja Weidner, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Anja Weidner
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