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Internetrecht:

Große Verleger in Panik: Im Internet sind Werbeblocker auch weiterhin zulässig

von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig  

Das Internet ist gefühlt voll mit Werbung. Das finden nicht alle angenehm und lösen die Problematik mit einem Werbeblocker. Größere Verlagsgesellschaften stören sich schon seit langem an dieser Praxis. In einem neueren Urteil zum Thema Internetrecht hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass der Einsatz von Werbeblockern auch in Zukunft weiterhin zulässig ist.

Dem guten alten Axel Springer gefällt das mal wieder gar nicht

Benutzer im Internet haben mit dem Werbeblockerprogramm AdBlock Plus die Möglichkeit, die gesamte Werbung auf einer Internetseite ausblenden zu lassen. Auf der Seite bleibt dann am Ende nur der eigentliche Inhalt zu sehen. Der Betreiber der Werbeblockers bietet den Unternehmen an, die Werbung auf den Seiten in unterschiedliche Kategorien einzuordnen. Wird die Werbung in eine günstige Kategorie eingeordnet, so wird diese dann auf der Internetseite nicht mehr blockiert, soweit der Nutzer zugestimmt hat. Bei einem größeren Unternehmen verlangt der Werbeblocker eine Umsatzbeteiligung.

Dagegen wandte sich der Axel Springer Konzern. Das Verlangsunternehmen behauptet, dass diese Praxis ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit zu unterlassen sei. Hilfsweise sollte mittels einer Zahlung an den Träger des Werbeblockers die Werbung nicht mehr unterdrückt werden. Erstinstanzlich hatte die Klage keinen Erfolg. Die Berufungsinstanz hatte dem Hilfsantrag stattgegeben. Letztlich hatte der BGH alle Urteile abgewiesen. Bei der Praxis handele sich nach den Richtern nicht um unlauteren Wettbewerb.

Im Internetrecht lebt der Kunde königlich

Dem Betreiber des Programms wird vom Axel Springer Verlag Verdrängungabsicht vorgeworfen. Dem Unternehmen werde es dadurch erschwert, auf dem eigenen Portal passende Werbung anzubieten. Nach dem Urteil des BGH sei dies nicht zu beanstanden. Die Handlungen würden sich nicht unmittelbar auf die Dienstleistungen des Konzerns auswirken. Es gehe vielmehr um eine mittelbare Beeinträchtigung durch das Verhalten der Kunden. Letztlich könnten die Betreiber der Internetseiten die Nutzer mit einem Adblocker am Zugang zur Seite hindern. Die Werbeblocker seien keine aggressive und schädliche Machtposition. Axel Springer wird wegen des Urteils vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Traum von kostenlosen und werbefreien Internet bleibt

Mit dem Zugang zu werbefreien Inhalten erhöht sich auch das Anspruchsverhalten der Kunden. Was früher noch Geld gekostet hat, ist heute vielfach kostenlos. Heute stehen rein werbefinanzierte Dienstleistungen unter erhöhtem Druck. Insoweit bleibt die Entwicklung abzuwarten. Mit Spannung kann daher das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet werden.

Wenn Sie mehr zum Thema Internetrecht erfahren wollen, dann schauen Sie bitte hier vorbei: https://www.rosepartner.de/it-recht.html

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
 
Rechtsanwalt Ronny Jänig ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Jägerstr. 59
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 25761798-0
Fax-Nr.: 030 / 25761798-9
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 28. Mai 2018
Letzte Aktualisierung: Montag, 28. Mai 2018


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
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