Das Internet ist gefühlt voll mit
Werbung. Das finden nicht alle angenehm und lösen die Problematik mit einem
Werbeblocker. Größere Verlagsgesellschaften stören sich schon seit langem an
dieser Praxis. In einem neueren Urteil zum Thema Internetrecht hat der
Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass der Einsatz von Werbeblockern auch in
Zukunft weiterhin zulässig ist.
Dem guten alten Axel Springer gefällt das mal wieder gar nicht
Benutzer im Internet haben mit
dem Werbeblockerprogramm AdBlock Plus die Möglichkeit, die gesamte Werbung auf
einer Internetseite ausblenden zu lassen. Auf der Seite bleibt dann am Ende nur
der eigentliche Inhalt zu sehen. Der Betreiber der Werbeblockers bietet den
Unternehmen an, die Werbung auf den Seiten in unterschiedliche Kategorien
einzuordnen. Wird die Werbung in eine günstige Kategorie eingeordnet, so wird
diese dann auf der Internetseite nicht mehr blockiert, soweit der Nutzer
zugestimmt hat. Bei einem größeren Unternehmen verlangt der Werbeblocker eine
Umsatzbeteiligung.
Dagegen wandte sich der Axel
Springer Konzern. Das Verlangsunternehmen behauptet, dass diese Praxis ein
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit zu unterlassen sei. Hilfsweise
sollte mittels einer Zahlung an den Träger des Werbeblockers die Werbung nicht mehr
unterdrückt werden. Erstinstanzlich hatte die Klage keinen Erfolg. Die
Berufungsinstanz hatte dem Hilfsantrag stattgegeben. Letztlich hatte der BGH
alle Urteile abgewiesen. Bei der Praxis handele sich nach den Richtern nicht um
unlauteren Wettbewerb.
Im Internetrecht lebt der Kunde königlich
Dem Betreiber des Programms wird
vom Axel Springer Verlag Verdrängungabsicht vorgeworfen. Dem Unternehmen werde
es dadurch erschwert, auf dem eigenen Portal passende Werbung anzubieten. Nach
dem Urteil des BGH sei dies nicht zu beanstanden. Die Handlungen würden sich
nicht unmittelbar auf die Dienstleistungen des Konzerns auswirken. Es gehe
vielmehr um eine mittelbare Beeinträchtigung durch das Verhalten der Kunden.
Letztlich könnten die Betreiber der Internetseiten die Nutzer mit einem
Adblocker am Zugang zur Seite hindern. Die Werbeblocker seien keine aggressive
und schädliche Machtposition. Axel Springer wird wegen des Urteils vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen.
Der Traum von kostenlosen
und werbefreien Internet bleibt
Mit dem Zugang zu werbefreien Inhalten erhöht sich auch das
Anspruchsverhalten der Kunden. Was früher noch Geld gekostet hat, ist heute
vielfach kostenlos. Heute stehen rein werbefinanzierte Dienstleistungen unter
erhöhtem Druck. Insoweit bleibt die Entwicklung abzuwarten. Mit Spannung kann
daher das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet werden.
Wenn Sie mehr zum Thema Internetrecht
erfahren wollen, dann schauen Sie bitte hier vorbei: https://www.rosepartner.de/it-recht.html