Bei der Gestaltung von Verträgen geht die juristische Beratung zwar davon aus, daß zwischen den Parteien ein hinreichendes Vertrauen besteht, um zum beiderseitigen Nutzen einen Vertrag abzuschließen. Sie muß aber mögliche rechtliche Risiken einbeziehen, da sich später unterschiedliche Auffassungen bilden können oder Nachfolger mit anderen Interessen in das Vertragsverhältnis eintreten können. Dasselbe gilt ebenso auch bei der Gründung von Gesellschaften. Unabhängig von den Bedürfnissen der Beteiligten sind Probleme des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts vorausschauend einzubeziehen.
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