Die Verfassungsmäßigkeit der aktuell geltenden Regeln zur Erbschaftsteuer wird bereits seit dem Inkrafttreten im Jahr 2009 von Experten bezweifelt. Im Fokus der Kritik stehen die umfangreichen Vergünstigungen der Erben von Betriebsvermögen. Unternehmensinhaber können bei Einhaltung bestimmter Kriterien auch Vermögenswerte in Höhe vieler Millionen Euro steuerfrei übertragen, während Inhaber von Privatermögen regelmäßig zur Kasse gebeten werden, wenn die persönlichen Freibeträge bei Schenkungen oder Erbschaften überschritten werden.
Es dauerte eine Weile bis sich der Bundesfinanzhof der Thematik annahm und die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz schließlich zum Bundesverfassungsgericht brachte.
Heute (4. Juli 2014) haben die Richter in Karlsruhe erstmals mündlich über die Privilegien bei der Erbschaftsteuer verhandelt. Und gleich gab es kritische Töne. Von einer Überprivilegierung von Unternehmenserben ist die Rede. Eine Entscheidung des Gerichts wird aber noch einige Wochen auf sich warten lassen. Vertreter aus der Wirtschaft sehen bei einer Aufhebung der Privilegierung eine Bedrohung für viele Familienunternehmen durch den Erbfall. Auch die Bundesregierung unterstützt die Beibehaltung der bestehenden Regelung. In der Verangenheit wurden bereits einige Nachbesserungen vorgenommen. So wurde die sogenannte Cash-GmbH die steuerliche Privilegierung genommen. Inzwischen ist es nicht mehr möglich, einen Firmenmantel um ein Festgeldkonto zu legen, und dieses als Betriebsvermögen steuerfrei zu übertragen.
Ob die Beseitigung einiger Auswüchse jedoch dazu führt, dass die geltende Erbschftsteuer den Segen der Richter aus Karlsruhe bekommt, erscheint mehr als fraglich. Vieles spricht für eine Korrektur der Erbschaftsteuer, möglicherweise hin zu mehr Gleichheit und niedrigeren Steuersätzen.
Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer erwarten indes nur wenige Experten. Zwar ist das Aufkommen in Höhe von 4-5 Mrd. Euro/Jahr vergleichsweise unbedeutend. Die gesellschaftliche und politische Symbolkraft im Hinblick auf gefühlte Gerechtigkeit sollte jedoch nicht unterschätzt werden.
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Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer