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Gesellschaftsrecht:

Die Bedeutsamkeit des Wettbewerbsverbots

von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig  

Durch ein Wettbewerbsverbot soll grundsätzlich verhindert werden, dass ein Mitarbeiter seinem eigenen Unternehmen Konkurrenz macht. Wichtige Informationen sollten möglichst nicht in die Hände der Konkurrenz gelangen. Je mehr Verantwortung die betroffene Person im Unternehmen trägt, auf umso mehr interne Kenntnisse und Know-How hat sie Zugriff.  Ein entsprechendes individuell ausgearbeitetes Verbot wird insbesondere bei Geschäftsführern und anderen leitenden Angestellten regelmäßig im Anstellungsvertrag festgehalten.


Auch nachvertragliches Wettbewerbsverbot sinnvoll

Dabei wird das Wettbewerbsverbot in erster Linie für die Dauer der Anstellung gelten. Doch auch für eine gewisse Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein solches Verbot sinnvoll sein. Ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann davor schützen, dass wichtige Angestellte von der Konkurrenz abgeworben werden und ihre Kenntnisse direkt dort einbringen.

Allerdings gelten für diese nachvertraglichen Wettbewerbsverbote strenge Anforderungen. Zwar haben Unternehmen regelmäßig ein schützenswertes Interesse an der Bewahrung ihrer Betriebsgeheimnisse, doch stellt ein derartiges Verbot auch immer eine erhebliche Einschränkung der Freiheiten der betroffenen Angestellten dar. Es ist daher stets eine sorgfältige Abwägung der Interessen der Beteiligten durchzuführen. Auf die Art lässt sich eine angemessene Zeitspanne ermitteln, für die dem ausscheidenden Mitarbeiter die Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt werden kann. Dafür muss dem Betroffenen im Gegenzug eine Entschädigung gezahlt werden.


Kaffeemaschinenverleiher verliert wichtige Angestellte

Welch schwerwiegende Folgen der Wechsel der Geschäftsleitung zu einem Konkurrenzunternehmen haben kann, musste kürzlich die Kaffee Partner GmbH erfahren. Nachdem das einstige Familienunternehmen nach und nach von Investoren übernommen wurde, entschieden sich die beiden Geschäftsführer zu gehen - und zwar zur Konkurrenz.

Die ursprünglichen Gründungsfamilien der GmbH hatten mittlerweile Coffee Perfect gegründet. Ebenfalls ein Unternehmen, dass auf die Versorgung von Büros mit Kaffeemaschinen ausgerichtet ist.

Hier stiegen die beiden Geschäftsführer sofort nach Ablauf ihres einjährigen Wettbewerbsverbots ein. Und seither läuft es gut für Coffee Perfect. Nach und nach wechselten noch andere Kollegen, aus acht wurden schnell über 200 Mitarbeiter. Und das Ziel von Coffee Perfect ist klar: man will Marktführer werden.


Wettbewerbsverbote können den Verlust nicht verhindern, aber den Schaden begrenzen

Zwar laufen auch die Geschäfte von Kaffee Partner nicht schlecht, das starke Wachstum der neuen Konkurrenz dürfte der Geschäftsleitung jedoch Kopfzerbrechen bereiten.

Vielleicht hätten ein strengeres Wettbewerbsverbot den Verlust der Führungskräfte nicht verhindert, es hätte aber deren Einstieg bei der Konkurrenz verzögern können.


Dieser Fall zeigt, welche Folgen der Verlust wichtiger Angestellter haben kann und wie wichtig es daher ist, auf ein sorgfältiges Wettbewerbsverbot zu achten.


Weiterführende Informationen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot finden Sie hier .


 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
 
Rechtsanwalt Ronny Jänig ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Jägerstr. 59
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 / 25761798-0
Fax-Nr.: 030 / 25761798-9
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 16. Oktober 2018
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 16. Oktober 2018


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig
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