Ausländerrecht
Der Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz.
Visafragen
Ausländer, die nach Deutschland einreisen möchten, müssen bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland einen Visumantrag stellen. Ein Visum kann zum Zweck des Familiennachzugs, des Sprach- oder Studienaufenthaltes sowie zur Arbeitsaufnahme gewährt werden.
Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Das Aufenthaltsgesetz kennt zwei Aufenthaltstitel, die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Bei erstmaligem Aufenthalt wird regelmäßig eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Niederlassungserlaubnis kann grundsätzlich nach fünf Jahren erteilt werden. Sie kann jedoch bereits nach drei Jahren erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem deutschen Kind in familiärer Lebensgemeinschaft leben, mit einem Deutschen bzw. einer Deutschen verheiratet sind oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. In Ausnahmefällen kann einem hochqualifizierten Ausländer eine Niederlassungserlaubnis bereits bei der erstmaligen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Arbeitserlaubnis
Wir beraten Sie, welche Beschäftigungsverhältnisse arbeitsgenehmigungsfrei sind und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Arbeitserlaubnis oder eine Arbeitsberechtigung erlangen.
Eheschließungen und Eingetragene Lebenspartnerschaften mit ausländischen Partnern
Ausländer, die in Deutschland heiraten oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen wollen, werden mit einer Vielzahl bürokratischer Hürden konfrontiert. Besonders kompliziert ist die Situation, wenn der Ausländer lediglich über eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens verfügt.
Einbürgerung und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Nach acht Jahren rechtsmäßigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland kann ein Ausländer durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. In Ausnahmefällen besteht bereits nach sieben Jahren die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, bei Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen bzw. einer Deutschen bereits nach drei Jahren. Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt durch seine Geburt in der Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bereits seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis besitzt.
Asylrecht
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung sucht, kann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag stellen. Im Falle der Ablehnung kann die Anerkennung als Asylberechtigter vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Hierbei sind vor allem die kurzen Rechtsmittelfristen zu beachten.
StrafrechtWir übernehmen Ihre Verteidigung bei Strafverfahren wegen Taten, die ausschließlich von Ausländern begangen werden können, wie die sogenannte "Scheinehe" und der "illegale Aufenthalt".