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Aktuelles Recht:

Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009

von Rechtsanwältin Sigrid Pruss  

Durch das Gesetz zur Förderung von familien- und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) sind die Kindergeldbeträge zum 01.01.2009 erhöht worden. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt pro Kind 164,00 Euro, für das dritte Kind 170,00 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 195,00 Euro.

 

Der monatliche Mindestunterhalt nach § 1612 a Bürgerliches Gesetzbuch in der Altersstufe bis fünf Jahren erhöht sich von 279,00 Euro auf 281,00 Euro, für die zweite Altersstufe von 6 bis 11 Jahren auf 322,00 Euro .

 

Ab 01.01.2009 berechnen sich die Unterhaltsvorschussleistungen mithin wie folgt:

 

Für Kinder von 0 bis 5 Jahren:

 

Mindestunterhalt

abzüglich das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld

monatliche Leistungen nach dem UVG

281,00 Euro

164,00 Euro

117,00 Euro

 

Für Kinder von 6 bis 11 Jahren:

 

Mindestunterhalt

abzüglich das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld

monatliche Leistungen nach dem UVG

322,00 Euro

164,00 Euro

158,00 Euro

 

Auf die Unterhaltsvorschussleistungen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils/gegebenenfalls Waisenbezüge weiterhin angerechnet.

 

Antragstellung und Auszahlung

 

Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Antragsbeantragung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses sind die Jugendämter bzw. Fachdienste für Jugend.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Sigrid Pruss
 
Rechtsanwältin Sigrid Pruss Rechtsanwaltskanzlei Sigrid Pruss
Reinhardtstr. 29c
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030-257 626 32
Fax-Nr.: 
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Pflegeelternrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht
Als ausgebildete Mediatorin arbeite ich in einem multiprofessionellen Team, insbesondere in den Bereichen der Erb-, Familien- und Wirtschaftsmediation.
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 25. Februar 2009
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 25. Februar 2009


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Sigrid Pruss
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