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Medizinrecht:

Arzthaftung: keine erneute Klage nach rechtskräftigem Urteil

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Wird eine auf einen Behandlungsfehler gestützte Arzthaftungsklage rechtskräftig abgewiesen, ist eine erneute Klage, mit der der Patient wegen derselben Behandlung einen weiteren Behandlungsfehler rügt, unzulässig. Der Klage steht die Rechtskraft des Urteils aus dem Vorprozess entgegen. Unerheblich ist hierbei, dass der nunmehr gerügte Behandlungsfehler im Zeitpunkt des Vorprozesses noch nicht bekannt gewesen war. Maßgeblich für den Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist allein, ob es sich um dasselbe Behandlungsgeschehen handelt (OLG Saarland, Praktiker Report Heft 6/2001, 21 ff)
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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