Der Arbeitsvertrag ist der Vertrag durch den sich ein Arbeitnehmer
gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung
verpflichtet. Geschuldet wird die Arbeitsleistung, nicht ein bestimmter
Erfolg. Der Arbeitgeber verpflichtet sich demgegenüber zur Zahlung des
vereinbarten Lohnes. Aus dem Arbeitsvertrag erwachsen für beide Parteien
besondere Fürsorge - und Treuepflichten. Arbeitsverträge können
schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen
werden. Zwar sieht das NachweisG vor, daß der Arbeitgeber, spätestens 1
Monat nach Abschluß des Arbeitsvertrages die wichtigsten Inhalte des
Arbeitsverhältnisses schriftlich fixieren und unterzeichnet dem
Arbeitnehmer überreichen soll, verstößt er jedoch hiergegen, hat dies
nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zur Folge. Der
Arbeitsvertrag ist gleichwohl geschlossen worden. Durch den
Arbeitsvertrag werden für den Arbeitnehmer eine Reihe von Pflichten
begründet. So ist er zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und
hat den Weisungen seines Arbeitgebers Folge zu leisten. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann für den Arbeitnehmer auch ein Wettbewerbsverbot
gelten. Für den Arbeitgeber ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag u. a. die
Pflicht zur Zahlung des Arbeitslohnes, Gewährung von Urlaub, die
Pflicht ein Zeugnis zu erstellen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen.
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