Privatinsolvenzen, Schuldenfreiheit für Privatpersonen schon in weniger als einem Jahr.
Privatinsolvenzen für Privatpersonen
Vorbereitung und Beantragung der Einleitung von Insolvenzverfahren für Privatpersonen.
Diese Verfahren werden als Insolvenzverfahren für Verbraucher oder als Regelinsolvenzverfahren für ehemalige Unternehmer und Freiberufler eingeleitet.
Der Schwerpunkt liegt auf die Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens, das seit einer Gesetzesänderung seit dem 1.7.2014 auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig ist.
Für ein Insolvenzplanverfahren im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz können derzeit noch keine praktischen Erfahrungen bestehen.
Das für möglich und realistisch gehaltene Bestreben ist darauf gerichtet, ein im Ergebnis schuldbefreiendes Insolvenzplanverfahren binnen Jahresfrist möglich zu machen.
Weitere Informationen unter der Website:
Hauptstadtinsolvenz