Rechtsanwälte und Notar Dols & Franzke
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Rechtsanwalt & Notar
Matthias Dols
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schlüterstraße 53
10629 Berlin (Charlottenburg)
Tel.Nr.:(030) 30612345
Fax:(030) 30612346
eMail:notardols-franzke.de
Homepage:www.notar-dols-berlin.de
Informationen zu meiner Tätigkeit:
Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht
Fremdsprachen:
Englisch Italienisch
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Mo-Do:  0900 bis 1800 Uhr
Fr:  0900 bis 1600 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:  
Bleibtreustr.: Bus109, 110, M19, M29
Schlüterstr.: BusM49, X34
SSavignyplatz:S5 S7 S9
Informationen zu meiner Tätigkeit
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht;

Als Rechtsanwalt habe ich mich auf den Bereich rund um Immobilien und das Insolvenzrecht spezialisiert. Ich befasse mich als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht intensiv mit dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Hier können Sie von meinem Fachwissen profitieren.

Spezialist für Verbraucherinsolvenz

Ein weiterer Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist das Insolvenzrecht. Ich werde regelmäßig von verschiedenen Berliner Gerichten als Treuhänder eingesetzt und verfüge über gute Spezialkenntnisse auch in diesem Bereich. Ich helfe Menschen, die in finanzielle Not geraten sind, auch bei der Entschuldung durch die Vorbereitung und die Begleitung bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Der Notar - vom Gesetzgeber an Ihrer Seite

Als Notar stehe ich Vertragspartnern in allen schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als unparteiischer Berater zur Verfügung und bereite die Urkunden nach den Wünschen der Parteien vor.

Vor allem unterstütze ich die Vertragspartner bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen und vermittle ihre Interessen.

Als Notar bin ich unparteiisch. Streitigkeiten darf ich keinesfalls autoritär oder einseitig entscheiden. Deshalb ist mein Rat als Dienstleistung zu verstehen. Den Vertragspartnern steht es frei, ob sie ihm folgen oder nicht.

Meine Dienstleistung als Notar Berlin

Zu Beginn einer jeden Beratung ermittle ich auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragspartner.

Doch nicht immer ist alles, was die Vertragspartner sich wünschen, möglich. Deshalb werde ich im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs die Beteiligten zu einem Ergebnis führen, das rechtlich möglich ist und ihrem wahren Willen entspricht.

Wird eine Einigung erzielt, münden die Verhandlungen in einem Vertrag; denkbar sind beispielsweise Kaufvertrag, Erbvertrag oder auch ein Gesellschaftsvertrag.

Beim Abschluss eines Vertrages berate und belehre ich die Parteien über den (möglichen) Vertragsinhalt und die Risiken und stelle sicher, dass auch unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Bei der Gründung einer Gesellschaft, etwa einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz „UG“ – bereite ich den Gesellschaftsvertrag vor und melde die Gesellschaft bei dem zuständigen Handelsregister an.

Auch bei der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Gerade der Bereich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ist ein sensibler Bereich, in dem es wichtig ist, dass nur solche Personen bevollmächtigt werden, denen man auch wirklich vertrauen kann.

Häufig wird eine Beurkundung von den Beteiligten aber auch gewünscht, obwohl vom Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Tatsächlich empfehle ich die Inanspruchnahme des Notars bei allen wichtigen Verträgen und Erklärungen (z. B. Verträge zu Personengesellschaften oder komplizierten Miet- und Pachtverträge).

Auch hier können die Beteiligten von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren. Mit der Beurkundung wird die Vereinbarung der Parteien beweissicher dokumentiert, so dass sich Meinungsverschiedenheiten später leichter klären lassen.

Bei der Wahl eines Notars Ihres Vertrauens sind Sie als rechtsuchender Bürger völlig frei. Ort und Amtssitz spielen hierbei keine Rolle. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück in Stuttgart ohne weiteres auch von einem Notar in Berlin beurkundet werden.