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Medizinrecht:

Schadensersatzansprüche bei verspäteter Infektionswarnung

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Tritt in einem Krankenhaus eine durch das Operationspersonal übertragene Streptokokkeninfektion auf, ist die Klinikleitung verpflichtet, dies den Chefärzten des Krankenhauses unverzüglich mitzuteilen. Versäumt die Klinikleitung dies auch nach erneutem Auftreten von Streptokokken, so stellt jedenfalls dieser wiederholte Pflichtenverstoß einen groben Behandlungsfehler dar, der den infizierten Patienten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt (OLG Oldenburg vom 03.12.2002, 5 U 100/00)


 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Eschenallee 22
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
Interessenschwerpunkte: Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 24. Oktober 2006
Letzte Aktualisierung: Montag, 11. Juli 2011


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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