|
|
Gesundheitsreform - Bedeutung und Auswirkung für die gesetzlich Versicherten |
von Rechtsanwältin Anja Weidner  |
Zum 01.04.07 ist das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft getreten.
Ziel der Gesundheitsreform ist u.a. die
erweiterte Absicherung des Schutzes im Krankheitsfall unter
Einbeziehung derjenigen, die derzeit nicht krankenversichert sind.
Die Reform dient der Vorbereitung eines grundlegenden Systemwechsels
durch Einführung einer Bürgerversicherung oder
Gesundheitsprämie, durch die die Beiträge von den
Lohnkosten von den Gesundheitskosten abgekoppelt werden sollen.
Langfristig gilt es, die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu
sichern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden
Alterung der Gesellschaft von Bedeutung: Derzeit entfallen auf die
gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentner (circa 1/4
der Mitglieder) fast 50 % der Ausgaben.
Die Regelungen werden stufenweise
eingeführt. Viele umstrittene Regelungen treten erst 2009 in
Kraft.
Für die bislang gesetzlich
krankenversicherten Personen treten u.a. folgende Änderungen in
Kraft:
Der Wechsel für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die private
Krankenversicherung wird erschwert: Voraussetzung ist, dass das
Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren (bislang
ein Jahr) die Jahresarbeitsentgeltgrenze von z.Z. € 47.250,00
übersteigt.
All diejenigen, die keinen
Versicherungsschutz haben und zuletzt in der gesetzlichen
Krankenversicherung waren, werden in die Versicherungspflicht
miteinbezogen. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.04.07. Die
privaten Krankenversicherungen werden zum 01.01.09 verpflichtet,
einen sogenannten Basistarif einzuführen. Der Leistungsumfang
entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum 01.01.09 werden die
Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung von der
Regierung festgelegt. Das heißt, dass dann die Unterscheidung
in "billigere" und "teurere" Krankenkassen wegfallen wird.
Hierzu wird in Zukunft ein Gesundheitsfond eingerichtet, der sich
aus den Beiträgen und Bundesmitteln speist. Der Gesundheitsfond
zahlt in Zukunft einen einheitlichen Beitrag für jede
versicherte Person sowie einen diagnosebezogenen Zuschlag. Die
Kassen selbst erheben einen kassenindividuellen Zusatzbetrag. 0,9 %
des allgemeinen Beitragssatzes werden in Zukunft von den
Versicherten selbst bezahlt.
Ab dem 01.04.07 können die
Krankenkassen in ihren Satzungen bestimmen, dass verschiedene Tarife
zur Wahl angeboten werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um
den Selbstbehalt, das heißt, die Mitglieder können
pro Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden
Kosten selbst übernehmen; im Gegenzug werden Prämienzahlungen-
bzw. gutschriften erteilt. Beim Hausartztarif verpflichten
sich die Versicherten, stets zuerst eine bestimmte Hausärztin/einen
bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Möglich soll es auch sein, das
Prinzip der Kostenerstattung zu wählen oder die
Beitragsrückerstattung:
Nehmen Versicherte und ihre Angehörigen ein Jahr lang keine
Leistungen in Anspruch, so kann ein Zwölftel des Jahresbeitrags
erstattet werden. Hier wird es sinnvoll sein die Entwicklung dieser
Tarife abzuwarten, bevor vorschnell eine Entscheidung getroffen
wird.
Insgesamt werden
45 Einzelgesetze geändert. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
ist nur eine Durchgangsstation für die Entscheidung zwischen den
politischen Polen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie.
|
| |
| Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an: |
| |
| Rechtsanwältin Anja Weidner |
|
|
 |
 |
 |
|
Rechtsanwältin Anja Weidner |
|
Kurfürstenstr. 23 |
|
10785 Berlin (Schöneberg) |
|
Telefon: (030) 695 17 40 |
|
Fax-Nr.: +49 30 215 99 04 |
|
| Tätigkeitsschwerpunkte: Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht |
|
| Ich vertrete schwerpunktmäßig in folgenden Angelegenheiten:Pflegerecht, Rentenrecht, Krankenversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Hartz IV, Sozialhilfe |
|
|
| |
Beitrag erstellt am Dienstag, 29. Mai 2007
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 29. Mai 2007
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Anja Weidner
|
Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Anja Weidner |
|