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Gesundheitsreform - Bedeutung und Auswirkung für die gesetzlich Versicherten

von Rechtsanwältin Anja Weidner  

Zum 01.04.07 ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft getreten.

Ziel der Gesundheitsreform ist u.a. die erweiterte Absicherung des Schutzes im Krankheitsfall unter Einbeziehung derjenigen, die derzeit nicht krankenversichert sind. Die Reform dient der Vorbereitung eines grundlegenden Systemwechsels durch Einführung einer Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie, durch die die Beiträge von den Lohnkosten von den Gesundheitskosten abgekoppelt werden sollen. Langfristig gilt es, die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft von Bedeutung: Derzeit entfallen auf die gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentner (circa 1/4 der Mitglieder) fast 50 % der Ausgaben.

Die Regelungen werden stufenweise eingeführt. Viele umstrittene Regelungen treten erst 2009 in Kraft.

Für die bislang gesetzlich krankenversicherten Personen treten u.a. folgende Änderungen in Kraft:

  1. Der Wechsel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wird erschwert: Voraussetzung ist, dass das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren (bislang ein Jahr) die Jahresarbeitsentgeltgrenze von z.Z. € 47.250,00 übersteigt.

  2. All diejenigen, die keinen Versicherungsschutz haben und zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, werden in die Versicherungspflicht miteinbezogen. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.04.07. Die privaten Krankenversicherungen werden zum 01.01.09 verpflichtet, einen sogenannten Basistarif einzuführen. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

  3. Zum 01.01.09 werden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung von der Regierung festgelegt. Das heißt, dass dann die Unterscheidung in "billigere" und "teurere" Krankenkassen wegfallen wird. Hierzu wird in Zukunft ein Gesundheitsfond eingerichtet, der sich aus den Beiträgen und Bundesmitteln speist. Der Gesundheitsfond zahlt in Zukunft einen einheitlichen Beitrag für jede versicherte Person sowie einen diagnosebezogenen Zuschlag. Die Kassen selbst erheben einen kassenindividuellen Zusatzbetrag. 0,9 % des allgemeinen Beitragssatzes werden in Zukunft von den Versicherten selbst bezahlt.

  4. Ab dem 01.04.07 können die Krankenkassen in ihren Satzungen bestimmen, dass verschiedene Tarife zur Wahl angeboten werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um den Selbstbehalt, das heißt, die Mitglieder können pro Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst übernehmen; im Gegenzug werden Prämienzahlungen- bzw. gutschriften erteilt. Beim Hausartztarif verpflichten sich die Versicherten, stets zuerst eine bestimmte Hausärztin/einen bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Möglich soll es auch sein, das Prinzip der Kostenerstattung zu wählen oder die Beitragsrückerstattung: Nehmen Versicherte und ihre Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch, so kann ein Zwölftel des Jahresbeitrags erstattet werden. Hier wird es sinnvoll sein die Entwicklung dieser Tarife abzuwarten, bevor vorschnell eine Entscheidung getroffen wird.

Insgesamt werden 45 Einzelgesetze geändert. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist nur eine Durchgangsstation für die Entscheidung zwischen den politischen Polen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie.

 
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Rechtsanwältin Anja Weidner
Rechtsanwältin Anja Weidner Rechtsanwältin Anja Weidner
Kurfürstenstr. 23
10785 Berlin (Schöneberg)
Telefon: (030) 695 17 40
Fax-Nr.: +49 30 215 99 04
Tätigkeitsschwerpunkte: Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht
Ich vertrete schwerpunktmäßig in folgenden Angelegenheiten:Pflegerecht, Rentenrecht, Krankenversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht, Hartz IV, Sozialhilfe
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 29. Mai 2007
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 29. Mai 2007


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Anja Weidner
Sozialrecht Rechtsanwältin Anja Weidner, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Anja Weidner