|
|
Wettbewerbsrecht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht
Volltextsuche: Wettbewerbsrecht
Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin,
die Rechtsberatung in Sachen Wettbewerbsrecht anbieten.
Wettbewerbsrecht:
Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung
unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren
Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
Das Wettbewerbsrecht teilt sich damit auf in das Lauterkeitsrecht und das
Kartellrecht; daneben kann man auch das Beihilfenrecht (Subvention) als
einen Aspekt des Wettbewerbsrechts verstehen.
Im deutschen Sprachraum wird jedoch der Begriff Wettbewerbsrecht meist nur
für das klassische Wettbewerbsrecht im engeren Sinne verwendet. Dazu zahlt
als zentrale Kodifikation des Lauterkeitsrechts in Deutschland das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des
Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien
Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche
Stabilität schaffen. Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der Wettbewerb.
Eine juristisch abschließende Definition für "Wettbewerb" ist zwar nicht
anerkannt, unter wettbewerblichem Verhalten kann man aber das Bemühen der
Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen
Marktteilnehmern zu verschaffen. Man kann aber mit Wettbewerb auch eine
Marktstruktur bezeichnen. Insofern besitzt der juristische Begriff des
Wettbewerbs eine gewisse Mehrdeutigkeit.
Europäisches Wettbewerbsrecht
Im europarechtlichen Sprachgebrauch, wird der Begriff Wettbewerbsrecht in
der Regel im weiten Sinne verstanden. Das Europäische Wettbewerbsrecht
umfasst neben dem Kartellrecht das Recht der staatlichen Beihilfen. Geregelt
ist es im Titel VI des EG-Vertrages, und zwar in Art. 81-85 EG das
Kartellrecht, in Art. 86 EG Bestimmungen über öffentliche und monopolartige
Unternehmen und in den Art. 87-88 EG das Beihilfenrecht.
Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen,
die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst
vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem die
Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und
Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer
kontrollieren und bekämpfen. Im engeren Sinne bezeichnet "Kartellrecht" auch
das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen
(Kartellverbot) und die damit sachlich zusammenhängenden Bestimmungen.
Auf europäischer Ebene ist das Kartellrecht vor allem durch die Art. 81 ff
des EG-Vertrags und die davon abhängigen Bestimmungen des sekundären
Gemeinschaftsrechts, insbesondere die Fusionskontrollverordnung, geregelt.
In [[[Deutschland]] ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die
maßgebliche Grundnorm; in [[Österreich}} das Kartellgesetz und das
Nahversorgungsgesetz. Einzelheiten zum Kartellrecht siehe daher dort.
Die Durchsetzung des Kartellrechts erfolgt auf Gemeinschaftsebene durch die
Kommission, auf nationaler Ebene durch die nationalen Wettbewerbsbehörden
(in Deutschland das Bundeskartellamt und teilweise auch die
Landeskartellämter; in Österreich das Oberlandesgericht Wien als
Kartellgericht mit den beiden Amtsparteien Bundeswettbewerbsbehörde und
Bundeskartellanwalt).
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist in Deutschland die
Hauptgesetzesgrundlage gegen unlauteren Wettbewerb. Das UWG trat 1909 in
Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert (zuletzt umfassend 2004). Es
gewährt Unterlassungs-, Schadenersatz-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche
im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs. Der unlautere Wettbewerb gehört damit
zu dem Rechtsgebiet "gewerblicher Rechtsschutz".
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen
übernommen.
Rechtsberatung in Sachen Wettbewerbsrecht bieten nachfolgende
Kanzleien an.
Notar und Notarin in Berlin Beurkundung, Antidiskriminierungsrecht,Anwaltshaftung,Arbeitsrecht,
Abfindung,Kündigungsschutzgesetz,Scheinselbstständigkeit,
Arbeitsgericht,Architektenrecht,Arzthaftungsrecht,Asylrecht,
Ausländerrecht,BAföG,Bankrecht,Baurecht,Baugesetzbuch,
Bauvertrag,VOB/B,Betreuungsrecht,Erbrecht,Testament,
Familienrecht,Berliner Tabelle,Düsseldorfer Tabelle,
Internationales
Familienrecht,Regelbeträge
Kindesunterhalt,
Vormundschaft,Gesellschaftsrecht,Gerichtshof
der
EuropäischenGemeinschaft,Gewaltschutzrecht,
Grundstücksrecht,Hochschulrecht,Handelsrecht,
Immobilienrecht,Ingenieursrecht,Insolvenzrecht,
Internationales Familienrecht,Internationales Privatrecht,
InternationalesRecht,Kollisionsregeln,Jugendrecht,
Kapitalanlagerecht,Kassenarztrecht,
Lebenspartnerschaftsrecht,Markenrecht,
Gerichtliche,Mediation,Mediation,Verhandlungen,
Medienrecht,Medizinrecht,Mietrecht,Mietvertrag,
Mietminderung,Mietspiegel,Multimediarecht,
Onlinerecht,PrivatesBaurecht,Prozesskostenhilfe,
Schulrecht,Sozialrecht,Staatsangehörigkeitsrecht,
Steuerrecht,Abgabeordnung,Steuerstrafrecht,Strafrecht,
Kapitalverbrechen,Strafverteidigung,Mord,Nebenklage,
Pflichtverteidiger,Strafrecht,Vergewaltigung,Verschwörung,
Urheberrecht,Nebenklage,Vereinsrecht,Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht,Verkehrszivilrecht,Verlagsrecht,
Vertragsrecht,Verwaltungsrecht,VOB,WEGRecht,
Werkvertragsrecht,Wettbewerbsrecht,Wirtschaftsrecht,
Wirtschaftsstrafrecht,Wohneigentumsrecht,
Wohnungseigentumsrecht,Wirtschaftsstrafrecht,Zivilrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht,Berliner
Notare und Notarinnen, Gerichtsvollzieher |