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Verlagsrecht
Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Verlagsrecht anbieten. Verlagsrecht -> Urheberrecht Das
Verlagsrecht im Sinne des § 8 Verlagsgesetz (VerlG) ist das ausschließliche
Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu
vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der
urheberrechtlichen Nutzungsrechte.
Rechtsverhältnisse zwischen dem Urheber und dem Verleger
werden auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.
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