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Verhandlungen
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Verhandlungen
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Verhandlungen:
Verhandlung -> Mediation
Mündliche Verhandlung
Ein wichtiges Ziel der Verhandlung ist die Schaffung eines Konsens, eines
Kompromisses, mit dem beide Seiten nicht nur leben können, sondern der auch
gewisse Vorteile für beide Seiten birgt. Hier kommt der Verhandlungsethik
eine zentrale Rolle zu.
Es ist zunächst von untergeordneter Bedeutung, wer die Verhandlung formal
eröffnet. Im Laufe einer Verhandlung können auch Verhandlungshelfer die
Auseinandersetzung begleiten.
Eine Verhandlung findet immer dann statt, wenn sich zwei oder mehrere
Parteien begegnen und ihren Interessenskonflikt friedlich lösen wollen [z.B.
Ehe, Familie, Geschäftspartner].
Das setzt voraus, dass mehrere Seiten von Beginn an bereit sind,
Zugeständnisse zur Schaffung eines Kompromisses für den zumindest teilweisen
Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.
Die entsprechenden Strategien setzen daher auf die Bildung einer tragfähigen
Beziehungsebene und einer Vertrauensbasis.
Als Verhandlung wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen,
soziologischen und privaten Bereich des menschlichen Zusammenlebens ein
Interessensausgleich verstanden, durch den sich widersprechende Bedürfnisse
von zwei oder mehreren Parteien mit Hilfe von Verhandlungshelfern, Kommunikation und Strategie
ausgeglichen werden sollen.
So kann beispielsweise die anfängliche Konkurrenzsituation während einer
moralisch hochwertigen Verhandlung beigelegt werden und es können neue,
gemeinsame Ziele gefunden werden, die jeder der Verhandlungspartner für sich
alleine nicht hätte realisieren können. Nicht zuletzt ist es diese Aussicht
auf Mehrwert und Wachstum, welche den menschlichen Verstand dazu anregt, mit
Wettbewerbern ebenso unvoreingenommen zu verhandeln wie mit Gleichgesinnten
und Angehörigen der eigenen Familie. Der hierzu forschende
Wissenschaftsbereich nennt sich Wirtschaftsethik.
Schriftliche Verhandlung
Die schriftliche Verhandlung ist vor allem als Teil der Prozessordnung vor
Gericht bekannt. Um eine effektive Urteilsfindung herbeizuführen, sind im
Zivilprozess und auch in anderen Verfahrensarten auch Entscheidungen ohne
mündliche Verhandlung möglich.
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