|Steuerstrafrecht|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Mediatoren/innen
... Adressverzeichnis
... mit Multimedia
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Sicherheit im Netz
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Mehr Rechte für Pflegeeltern ab 01.09.2009
Die Hamb.Sparkasse ist zur Zahlung von Schadensersatz an eine Kleinanlegerin verurteilt worden
Änderung des Unterhaltsvorschusses ab Januar 2009
Versteckter Ausschluss des Widerrufsrechts unwirksam
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum
Steuerstrafrecht


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht

Volltextsuche: Steuerstrafrecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Steuerstrafrecht anbieten.

Steuerstrafrecht -> Steuerrecht
                        -> Abgabeordnung

Stand: 18.06.2003
Was hat eine Selbstanzeige für Auswirkungen?
Die Selbstanzeige hat das grundsätzliche Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Eine Ausnahme bilden Fälle der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Hier führt die Selbstanzeige nur zu einer strafmildernden Wirkung.
In jedem Fall sind die hinterzogenen Steuern und die Hinterziehungszinsen nach einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist zu entrichten.


Welchen Inhalt muss eine Selbstanzeige haben?
Die Besteuerungsgrundlagen (z.B. die Einnahmen/Umsätze und Ausgaben) müssen
in tatsächlicher Höhe angegeben und ggf. nachgewiesen werden.
Das Finanzamt muss daraufhin eine zutreffende Steuerfestsetzung vornehmen können.


An wen ist eine Selbstanzeige zu richten?
Die Selbstanzeige ist an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen entscheidet ggf. über weiteren Handlungsbedarf und über die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Selbstverständlich werden auch dort Selbstanzeigen entgegengenommen.


Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich oder aber ausgeschlossen?
In Fällen, in denen Sie mit einem allgemein gehaltenen Schreiben des für Sie zuständigen Finanzamts im Stadium der groben Durchsicht Ihrer Steuererklärung um die Überprüfung Ihrer Angaben oder Einreichung von Belegen gebeten werden, ist eine Selbstanzeige noch möglich.

Ausschlussgründe sind

1. die Entdeckung der Tat durch das Finanzamt
2 .das Erscheinen eines Prüfers des Finanzamts
3. die Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens


Wie lange kann eine Steuerhinterziehung verfolgt werden?
Hier ist zunächst zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der Festsetzungsverjährung zu unterscheiden.
Die Steuerhinterziehung, begangen durch die Abgabe inhaltlich unzutreffender Steuererklärungen, verjährt im strafrechtlichen Bereich nach 5 Jahren, gerechnet vom Datum des der Steuerhinterziehung zu Grunde liegenden Steuerbescheides.
Sofern der Tatbestand durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung erfüllt wurde, beträgt die Verjährungszeit ebenfalls 5 Jahre, dann aber gerechnet vom Zeitpunkt des Abschlusses der allgemeinen Veranlagungsarbeiten für das betreffende Kalenderjahr. Der Zeitpunkt wird in Berlin durch die Oberfinanzdirektion bestimmt und bekannt gegeben.
Die Verjährungszeit kann durch sämtliche im § 78 c Strafgesetzbuch genannten Handlungen mit der Folge unterbrochen werden, dass von dem Zeitpunkt an ein erneuter Fristbeginn zum Tragen kommt.
Die absolute Verjährungsfrist ist dann allerdings auf 10 Jahre begrenzt.
In Fällen der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung verdoppeln sich die jeweiligen Verjährungszeiten.
Ohne auf die besonderen Einzelheiten der Festsetzungsverjährung einzugehen, beträgt die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Das bedeutet, dass die hinterzogenen Steuern zzgl. der Hinterziehungszinsen über 10 Jahre rückwirkend festgesetzt werden können, auch wenn die strafrechtliche Verjährungszeit bereits eingetreten ist,


Was ist bei der Anzeige einer Steuerhinterziehung zu beachten?
Die Anzeige sollte so konkret wie möglich sein [Angabe der Zeiträume, der an der Hinterziehung beteiligten Personen, des Hinterziehungsvolumen (falls möglich)].
Eine Steuerhinterziehung (oder der Versuch) setzt voraus, dass eine falsche Steuererklärung abgegeben wurde oder die Abgabefrist abgelaufen ist.
Vorher kann es zu einer Tat noch nicht gekommen sein. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden für Sachverhalte des laufenden Jahres i.d.R. noch keine Ermittlungsmöglichkeiten haben, es sei denn, es handelt sich um nicht oder inhaltlich unzutreffend abgegebene Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen. Pauschale Behauptungen (z.B. angebliche teure Anschaffungen) haben keine steuerliche Relevanz.
Wissentlich falsche Anschuldigungen können nach § 164 Strafgesetzbuch verfolgt werden.


Geht das Finanzamt auch anonymen Anzeigen nach?
Ja. Allerdings wird anhand aller den Finanzbehörden zugänglichen Informationen zunächst überprüft, ob die Angaben zutreffend sein können.


Namentliche Anzeigen besitzen i.d.R. größere Bedeutung, weil sie Rückfragen ermöglichen.
Anzeigen können schriftlich oder persönlich beim Finanzamt oder Finanzamt für Fahndung und Strafsachen erstattet werden.


Kann ein Anzeigeerstatter verlangen, dass seine Angaben vertraulich behandelt werden?
Ja. Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass der Name eines Anzeigeerstatters durch das Steuergeheimnis ( § 30 AO) geschützt ist. Eine auf Grund der Anzeige strafrechtlich verfolgte Person hat jedoch Anspruch auf die Bekanntgabe des Namens des Anzeigeerstatters, wenn sich die Anzeige später als gänzlich unzutreffend herausstellen sollte.



Quelle: Berlin --> Senatsverwaltung für Finanzen - Oberfinanzdirektion


Rechtsberatung in Sachen Steuerstrafrecht bieten nachfolgende Kanzleien an.

Notar und Notarin in Berlin Beurkundung, Antidiskriminierungsrecht,Anwaltshaftung,Arbeitsrecht,
Abfindung,Kündigungsschutzgesetz,Scheinselbstständigkeit,
Arbeitsgericht,Architektenrecht,Arzthaftungsrecht,Asylrecht,
Ausländerrecht,BAföG,Bankrecht,Baurecht,Baugesetzbuch,
Bauvertrag,VOB/B,Betreuungsrecht,Erbrecht,Testament,
Familienrecht,Berliner Tabelle,Düsseldorfer Tabelle,
Internationales Familienrecht,Regelbeträge Kindesunterhalt,
Vormundschaft,Gesellschaftsrecht,Gerichtshof der
EuropäischenGemeinschaft,Gewaltschutzrecht,
Grundstücksrecht,Hochschulrecht,Handelsrecht,
Immobilienrecht,Ingenieursrecht,Insolvenzrecht,
Internationales Familienrecht,Internationales Privatrecht,
InternationalesRecht,Kollisionsregeln,Jugendrecht,
Kapitalanlagerecht,Kassenarztrecht,
Lebenspartnerschaftsrecht,Markenrecht,
Gerichtliche,Mediation,Mediation,Verhandlungen,
Medienrecht,Medizinrecht,Mietrecht,Mietvertrag,
Mietminderung,Mietspiegel,Multimediarecht,
Onlinerecht,PrivatesBaurecht,Prozesskostenhilfe,
Schulrecht,Sozialrecht,Staatsangehörigkeitsrecht,
Steuerrecht,Abgabeordnung,Steuerstrafrecht,Strafrecht,
Kapitalverbrechen,Strafverteidigung,Mord,Nebenklage,
Pflichtverteidiger,Strafrecht,Vergewaltigung,Verschwörung,
Urheberrecht,Nebenklage,Vereinsrecht,Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht,Verkehrszivilrecht,Verlagsrecht,
Vertragsrecht,Verwaltungsrecht,VOB,WEGRecht,
Werkvertragsrecht,Wettbewerbsrecht,Wirtschaftsrecht,
Wirtschaftsstrafrecht,Wohneigentumsrecht,
Wohnungseigentumsrecht,Wirtschaftsstrafrecht,Zivilrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht,Berliner Notare und Notarinnen, Gerichtsvollzieher