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Steuerstrafrecht
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Abgabeordnung
Stand: 18.06.2003
Was hat eine Selbstanzeige für Auswirkungen?
Die Selbstanzeige hat das grundsätzliche Ziel, eine Bestrafung wegen
Steuerhinterziehung zu vermeiden. Eine Ausnahme bilden Fälle der gewerbs-
oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Hier führt die Selbstanzeige nur zu
einer strafmildernden Wirkung.
In jedem Fall sind die hinterzogenen Steuern und die Hinterziehungszinsen
nach einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist zu entrichten.
Welchen Inhalt muss eine Selbstanzeige haben?
Die Besteuerungsgrundlagen (z.B. die Einnahmen/Umsätze und Ausgaben) müssen
in tatsächlicher Höhe angegeben und ggf. nachgewiesen werden.
Das Finanzamt muss daraufhin eine zutreffende Steuerfestsetzung vornehmen
können.
An wen ist eine Selbstanzeige zu richten?
Die Selbstanzeige ist an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten. Die
Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen
entscheidet ggf. über weiteren Handlungsbedarf und über die Wirksamkeit der
Selbstanzeige.
Selbstverständlich werden auch dort Selbstanzeigen entgegengenommen.
Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich oder aber ausgeschlossen?
In Fällen, in denen Sie mit einem allgemein gehaltenen Schreiben des für Sie
zuständigen Finanzamts im Stadium der groben Durchsicht Ihrer
Steuererklärung um die Überprüfung Ihrer Angaben oder Einreichung von
Belegen gebeten werden, ist eine Selbstanzeige noch möglich.
Ausschlussgründe sind
1. die Entdeckung der Tat durch das Finanzamt
2 .das Erscheinen eines Prüfers des Finanzamts
3. die Bekanntgabe der Einleitung eines Strafverfahrens
Wie lange kann eine Steuerhinterziehung verfolgt werden?
Hier ist zunächst zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der
Festsetzungsverjährung zu unterscheiden.
Die Steuerhinterziehung, begangen durch die Abgabe inhaltlich unzutreffender
Steuererklärungen, verjährt im strafrechtlichen Bereich nach 5 Jahren,
gerechnet vom Datum des der Steuerhinterziehung zu Grunde liegenden
Steuerbescheides.
Sofern der Tatbestand durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung erfüllt
wurde, beträgt die Verjährungszeit ebenfalls 5 Jahre, dann aber gerechnet
vom Zeitpunkt des Abschlusses der allgemeinen Veranlagungsarbeiten für das
betreffende Kalenderjahr. Der Zeitpunkt wird in Berlin durch die
Oberfinanzdirektion bestimmt und bekannt gegeben.
Die Verjährungszeit kann durch sämtliche im § 78 c Strafgesetzbuch genannten
Handlungen mit der Folge unterbrochen werden, dass von dem Zeitpunkt an ein
erneuter Fristbeginn zum Tragen kommt.
Die absolute Verjährungsfrist ist dann allerdings auf 10 Jahre begrenzt.
In Fällen der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung verdoppeln
sich die jeweiligen Verjährungszeiten.
Ohne auf die besonderen Einzelheiten der Festsetzungsverjährung einzugehen,
beträgt die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Das
bedeutet, dass die hinterzogenen Steuern zzgl. der Hinterziehungszinsen über
10 Jahre rückwirkend festgesetzt werden können, auch wenn die
strafrechtliche Verjährungszeit bereits eingetreten ist,
Was ist bei der Anzeige einer Steuerhinterziehung zu beachten?
Die Anzeige sollte so konkret wie möglich sein [Angabe der Zeiträume, der an
der Hinterziehung beteiligten Personen, des Hinterziehungsvolumen (falls
möglich)].
Eine Steuerhinterziehung (oder der Versuch) setzt voraus, dass eine falsche
Steuererklärung abgegeben wurde oder die Abgabefrist abgelaufen ist.
Vorher kann es zu einer Tat noch nicht gekommen sein. Dies bedeutet, dass
die Finanzbehörden für Sachverhalte des laufenden Jahres i.d.R. noch keine
Ermittlungsmöglichkeiten haben, es sei denn, es handelt sich um nicht oder
inhaltlich unzutreffend abgegebene Umsatzsteuervoranmeldungen oder
Lohnsteueranmeldungen. Pauschale Behauptungen (z.B. angebliche teure
Anschaffungen) haben keine steuerliche Relevanz.
Wissentlich falsche Anschuldigungen können nach § 164 Strafgesetzbuch
verfolgt werden.
Geht das Finanzamt auch anonymen Anzeigen nach?
Ja. Allerdings wird anhand aller den Finanzbehörden zugänglichen
Informationen zunächst überprüft, ob die Angaben zutreffend sein können.
Namentliche Anzeigen besitzen i.d.R. größere Bedeutung, weil sie Rückfragen
ermöglichen.
Anzeigen können schriftlich oder persönlich beim Finanzamt oder Finanzamt
für Fahndung und Strafsachen erstattet werden.
Kann ein Anzeigeerstatter verlangen, dass seine Angaben vertraulich
behandelt werden?
Ja. Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass der Name eines
Anzeigeerstatters durch das Steuergeheimnis ( § 30 AO) geschützt ist. Eine
auf Grund der Anzeige strafrechtlich verfolgte Person hat jedoch Anspruch
auf die Bekanntgabe des Namens des Anzeigeerstatters, wenn sich die Anzeige
später als gänzlich unzutreffend herausstellen sollte.
Quelle: Berlin
--> Senatsverwaltung für Finanzen - Oberfinanzdirektion
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