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Steuerrecht
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Abgabenordnung
Das Steuerrecht ist das
Teilgebiet des Rechts, das die Erhebung von Steuern regelt. Die
Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen
(Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz), zählt man dagegen
üblicherweise nicht zum Steuerrecht.
In Deutschland wird das Verfahren der Steuererhebung weitgehend durch die
Abgabenordnung bestimmt.
Das materielle Steuerrecht (d. h. die konkreten Bestimmungen über die Höhe
der Steuerschuld usw.) ist in zahlreichen Einzelgesetzen verteilt. Die
bekanntesten und die meisten Menschen betreffenden sind das
Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer"). Ebenso
zum Steuerrecht gehören die zahlreichen Gesetze über Verbrauchssteuern, zu
deren bekanntesten das Mineralölsteuergesetz und das Tabaksteuergesetz
zählen. Die Verbrauchssteuern werden sozusagen an der Ladentheke bezahlt.
Dabei sind die im Rechtssinne Steuerpflichtigen meist die Hersteller, die
die Steuer auf die Händler und Endverbraucher abwälzen.
Wer sich gegen Steuerbescheide zur Wehr setzen will, muss (in Deutschland)
im ersten Schritt Einspruch gegen den Steuerbescheid beim zuständigen
Finanzamt einlegen. Wird dieser Einspruch abgelehnt
(Einspruchsentscheidung), kann im zweiten Schritt der spezielle Rechtsweg
der Finanzgerichtsbarkeit einschlagen werden (Klage). Dafür gilt wiederum
ein spezielles Gesetz, die Finanzgerichtsordnung.
Siehe auch
Steuerart - Steueraufkommen - Steuerbelastung - Steuerbescheid -
Steuereinnahme - Steuergesetz - Steuerhinterziehung - Steuerpflichtiger -
Steuerreform - Steuersatz - Steuersystem - Steuertarif - Steuervereinfachung
- Steuergerechtigkeit - Steuerzahler - Steuern in der Europäischen Union -
Steuerformular - Steuererklärung
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) ist ein elementares Gesetz des deutschen
Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuern
geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch
als "Steuergrundgesetz" bezeichnet. Die materiellen Vorschriften für die
verschiedenen Steuerarten (etwa die konkreten Bestimmungen über die Höhe der
Steuerschuld) enthalten die einzelnen Steuergesetze, beispielsweise das
Einkommensteuergesetz oder das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer").
Die Abgabenordnung ist 1977 in Kraft getreten, daher auch die häufig
verwendete Bezeichnung AO 1977. Sie löste die bis dahin geltende
Reichsabgabenordnung (RAO) ab. Als Verfasser der RAO gilt Enno Becker und
somit auch als "Vater" der heutigen Abgabenordnung.
Die AO ist in neun Teile gegliedert:
Anwendungsbereich,
Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten
Steuerschuldrecht
Allgemeine
Verfahrensvorschriften
Besteuerungsverfahren
Erhebungsverfahren
Vollstreckungsverfahren
Außergerichtliches
Rechtsbehelfsverfahren
Straf- und
Bußgeldvorschriften (wie Steuerhinterziehung und
Steuerverkürzung)
Schlussbestimmungen
Zur
Abgabenordnung ist ein Einführungsgesetz (EGAO) erlassen worden.
Im Zollrecht gilt die AO nur subsidiär zum Zollkodex, direkt anwendbar sind
lediglich die Straf-, Bußgeld- und Vollstreckungsvorschriften der
Abgabenordnung.
Gerichtliche Überprüfung findet im Wesentlichen durch die
Finanzgerichtsbarkeit statt. Das einschlägige Gesetz ist die
Finanzgerichtsordnung (FGO). In Steuerstrafsachen entscheidet jedoch die
reguläre Strafgerichtsbarkeit.
Siehe auch
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
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