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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Steuerrecht

Volltextsuche: Steuerrecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Steuerrecht anbieten.

Steuerrecht -> Steuerstrafrecht
                  -> Abgabenordnung

Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das die Erhebung von Steuern regelt. Die Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz), zählt man dagegen üblicherweise nicht zum Steuerrecht.

In Deutschland wird das Verfahren der Steuererhebung weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt.

Das materielle Steuerrecht (d. h. die konkreten Bestimmungen über die Höhe der Steuerschuld usw.) ist in zahlreichen Einzelgesetzen verteilt. Die bekanntesten und die meisten Menschen betreffenden sind das Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer"). Ebenso zum Steuerrecht gehören die zahlreichen Gesetze über Verbrauchssteuern, zu deren bekanntesten das Mineralölsteuergesetz und das Tabaksteuergesetz zählen. Die Verbrauchssteuern werden sozusagen an der Ladentheke bezahlt. Dabei sind die im Rechtssinne Steuerpflichtigen meist die Hersteller, die die Steuer auf die Händler und Endverbraucher abwälzen.

Wer sich gegen Steuerbescheide zur Wehr setzen will, muss (in Deutschland) im ersten Schritt Einspruch gegen den Steuerbescheid beim zuständigen Finanzamt einlegen. Wird dieser Einspruch abgelehnt (Einspruchsentscheidung), kann im zweiten Schritt der spezielle Rechtsweg der Finanzgerichtsbarkeit einschlagen werden (Klage). Dafür gilt wiederum ein spezielles Gesetz, die Finanzgerichtsordnung.

Siehe auch
Steuerart - Steueraufkommen - Steuerbelastung - Steuerbescheid - Steuereinnahme - Steuergesetz - Steuerhinterziehung - Steuerpflichtiger - Steuerreform - Steuersatz - Steuersystem - Steuertarif - Steuervereinfachung - Steuergerechtigkeit - Steuerzahler - Steuern in der Europäischen Union - Steuerformular - Steuererklärung

Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) ist ein elementares Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuern geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als "Steuergrundgesetz" bezeichnet. Die materiellen Vorschriften für die verschiedenen Steuerarten (etwa die konkreten Bestimmungen über die Höhe der Steuerschuld) enthalten die einzelnen Steuergesetze, beispielsweise das Einkommensteuergesetz oder das Umsatzsteuergesetz ("Mehrwertsteuer").

Die Abgabenordnung ist 1977 in Kraft getreten, daher auch die häufig verwendete Bezeichnung AO 1977. Sie löste die bis dahin geltende Reichsabgabenordnung (RAO) ab. Als Verfasser der RAO gilt Enno Becker und somit auch als "Vater" der heutigen Abgabenordnung.


Die AO ist in neun Teile gegliedert:

SteuerrechtAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten
SteuerrechtSteuerschuldrecht
SteuerrechtAllgemeine Verfahrensvorschriften
SteuerrechtBesteuerungsverfahren
SteuerrechtErhebungsverfahren
SteuerrechtVollstreckungsverfahren
SteuerrechtAußergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
SteuerrechtStraf- und Bußgeldvorschriften (wie Steuerhinterziehung und
    Steuerverkürzung)
SteuerrechtSchlussbestimmungen
SteuerrechtZur Abgabenordnung ist ein Einführungsgesetz (EGAO) erlassen worden.

Im Zollrecht gilt die AO nur subsidiär zum Zollkodex, direkt anwendbar sind lediglich die Straf-, Bußgeld- und Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung.

Gerichtliche Überprüfung findet im Wesentlichen durch die Finanzgerichtsbarkeit statt. Das einschlägige Gesetz ist die Finanzgerichtsordnung (FGO). In Steuerstrafsachen entscheidet jedoch die reguläre Strafgerichtsbarkeit.

Siehe auch
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

 

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.


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