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Schulrecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Schulrecht anbieten.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Schulrecht

Volltextsuche: Schulrecht

Schulrecht:

Der Trend zur Verrechtlichung aller Lebensbereiche hat die Schulen relativ spät erreicht. Bis weit in die bundesrepublikanische Nachkriegsgeschichte bestand das Schulrecht vor allem aus einer historisch gewachsenen Sammlung ministerieller Erlasse, die älteres Gewohnheitsrecht ersetzt, ergänzt oder präzisiert hatten und deren mehr oder minder genaue Umsetzung selbst den Charakter von Gewohnheitsrecht angenommen hatte. Erst im letzten Drittel des 20sten Jahrhunderts wurde ein systematisches Gebäude aus Gesetzen und Verordnungen errichtet; Detailregelungen erfolgen nach wie vor in Form von Erlassen. Richtlinien haben den gleichen Status wie Erlasse (???). Dieser historische Kurzabriss ist einigermaßen spekulativ - wer hat hinreichend weit zurückreichende Erinnerungen oder historische Kenntnisse und kann meine Formulierungen bestätigen oder korrigieren ?

Aufgrund der allgemeinen und gesetzgeberischen Komptenzvermutung für die Länder (GG Art. 30, 70 Abs. 1), bzw. dem Schweigen des Grundgesetzes zum Primären und Sekundären Bildungssektor ist Schulrecht in Deutschland Länderangelegenheit. Nichtsdestoweniger unterscheidet sich die Schulorganisation in den einzelnen Bundesländer nennenswert nur in wenigen, zumeist politisch stark umstrittenen Einzelheiten (Gesamtschule, Dauer der Schulzeit, Zentralabitur, Förderschule/Integration); und auch bei solchen Themen sind zum Teil nach jahrzehntelangem Nebeneinander verschiedener Lösungen konvergente Trends zu verzeichnen. Zur Einheitlichkeit des deutschen Schulrechts tragen neben gemeinsamen Traditionen vor allem die Absprachen und förmlichen Vereinbarungen der durch Staatsvertrag zwischen den Ländern eingesetzten Kultusministerkonferenz, sowie die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen und Lehrbefähigungen bei. Schulleistungsvergleiche und der Ruf nach europaweit vergleichbaren Qualifikationen werden diese Tendenzen weiter verstärken.

Wie sich das Schulrecht eines deutschen Bundeslandes aus Verfassungsrecht, Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien zusammensetzt, ist exemplarisch im Artikel Hessisches Schulrecht dargestellt. In Nordrhein-Westfalen ist am 1. August 2005 ein neues einheitliches Schulgesetz NRW in Kraft getreten, das sieben bisherige Schulgesetze und die Allgemeine Schulordnung (ASchO) abgelöst hat. Zusammenhänge und nähere Auskünfte zum Schulrecht sind im Schulrechtshandbuch NRW enthalten.

Hier ein Versuch, die verschiedenen Teilbereiche des Schulrechts unabhängig von nationalen oder subnationalen Einzelregelungen zu systematisieren:

Schulrecht PrivatschuleSchulträgerschaft:
Welche staatliche Ebene finanziert Schulgebäude/laufende Sachkosten/Personalkosten?
Unter welchen Bedingungen dürfen andere Träger Privatschulen unterhalten?
Schulgeld oder Unentgeltlichkeit, Lernmittelfreiheit, kostenfreie Schülerbeförderung?
Schulbezirke, Pflicht zur Aufnahme oder Recht zur Zurückweisung von Schülern?

Schulrecht SchulformenSchulorganisation:
Welche Schulformen und Bildungsgänge gibt es, welche Zugangsbedingungen, Übergangsmöglichkeiten, Abschlussprüfungen? Versetzung, Blauer Brief
Schulaufsicht: Erlass von Lehrplänen, Dienstaufsicht über die Lehrer usw.
Rechte und Pflichten der Schulleitung
Lehrerkonferenzen, z.B. Klassenkonferenz
Werbung und Sponsoring in der Schule?
Klassenfrequenzen, Hitzefrei

Schulrecht SchulprogrammUnterricht und Pädagogik, Pflichten und Rechte des Schülers:
Schulpflicht, Berufsschulpflicht, Schulzwang
gesetzliche Erziehungsziele, lokales Schulprogramm
Lehrpläne
Spezialregelungen für einzelne Fächer: Religionsunterricht, Sexualpädagogik, Befreiung vom Sportunterricht
Zulassung von Schulbüchern
Schulrechtliche Aufsicht mit speziellen Vorschriften für den Schulsport und für Schulfahrten ("Badeerlass", "Wandererlass"), Rauchen in der Schule
Pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen
Leistungsbeurteilung, schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule (Klassenarbeit, Klausur, Lernkontrolle), Schulnoten, Schulzeugnisse, Versetzung, Unterschleif
Datenschutz, Aufbewahrung, Rückgabe von Schülerarbeiten, Archivierung

Schulrecht DienstordnungDienstrecht für Lehrer:
Wichtigste Normen: Beamtenrechtliche Regelungen, Dienstordnung
Disziplinarrecht
Amtshaftung
Lehrerausbildung
Leistungsbeurteilung
Stellenausschreibung, Beförderungen
pädagogische Freiheit
Spezielle Bestimmungen aus dem Urheberrecht für die Herstellung und Verwendung von Unterrichtsmaterialien; dagegen keine Sonderregelungen bei Softwarelizenzen, sondern müssen Schullizenzen mit dem Lieferanten vereinbart werden.

Schulrecht ElternvertretungenMitwirkung von Schülern und Erziehungsberechtigten:
Mitbestimmungsgremien: Schülervertretungen, Elternvertretungen, Schulkonferenz;
Schülerzeitungen;
individuelles Mitwirkungsrecht der Erziehungsberechtigten.



 

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.


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