|
|
Onlinerecht Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin,
die Rechtsberatung in Sachen Onlinerecht anbieten.
Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte für Onlinerecht
Volltextsuche: Onlinerecht
Onlinerecht: Das Internetrecht (auch:
Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der
Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet
dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des
Internet.
Berührung mit unterschiedlichen Rechtsgebieten
Das Internetrecht zeichnet sich im Gegensatz zu anderen und etablierteren
Rechtsgebieten durch mehrere Besonderheiten aus.
Zum einen ist es, wie bereits erwähnt, kein homogenes Rechtsgebiet, sondern
setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen.
Beispielhaft sollen hier genannt werden:
| Rechtsgebiet |
Auswirkungen bspw. auf |
Gesetze |
| Allgemeines und besonderes Zivilrecht |
Vertragsschluss, Handel und E-Commerce, Gewährleistung,
allgemeine Haftungsgrundsätze |
BGB |
| Urheberrecht |
Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte, Rechteübertragung,
Tauschbörsen, Privatkopie |
UrhG, KUG |
| Wettbewerbsrecht |
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Werbung |
UWG |
| Strafrecht |
Hacker, Pornographie, Volksverhetzung |
StGB |
| Namens- und Markenrecht |
Domainregistrierung und Domainnutzung |
MarkenG, BGB |
| Datenschutzrecht |
E-Commerce, Datenschutzbeauftragter, Informations- und
Belehrungspflichten |
TDDSG, BDSG, MDStV, TDG |
| Internationales Privatrecht (IPR) |
grenzüberschreitende Verträge oder Rechtsverletzungen |
EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht), diverse Abkommen |
| Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR) |
Zuständigkeit der Gerichte |
EuGVVO, diverse Abkommen |
| Medienrecht |
Inhalte von Mediendiensten, Schutz von Kindern und Jugendlichen |
MDStV, JMStV |
| Telekommunikationsrecht |
Abrechnung, Impressum etc. von Telediensten |
TDG, TKG, IuKDG |
Geschichte
Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internet gegen Ende
der 1990er Jahre wurde klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche
Regelungen gefunden werden müssen. Dies wurde anfangs von vielen Nutzern
argwöhnisch betrachtet, das Internet sollte weitgehend frei von staatlicher
Regulierung bleiben. Nicht wenige dachten aufgrund der scheinbaren
Anonymität und grenzüberschreitenden Funktionsweise, dass das Internet mit
einzelstaatlichen Regelungen nicht in Berührung kommt und eine Art
rechtsfreien Raum bildet. Zumindest die Ansicht, dass man es im Internet mit
Gesetzen nicht so eng nehmen muss, hat sich bis heute in vielen Kreisen
erhalten.
Spätestens seit mit dem Internet auch Geld verdient wird, wurden jedoch die
Rufe nach einem klaren rechtlichen Rahmen im Netz lauter. Ohne rechtliche
Grundlagen hätte kein Unternehmen in Geschäftsmodelle investiert, die im
Zusammenhang mit dem Internet stehen. Auch wurde einige Formen der
Kriminalität sichtbar, die zwar schon vorher existierten, deren Begehung
aber durch das Internet begünstigt wurde.
Technische Entwicklung vs. Recht
Das Internetrecht bereitet der Rechtsprechung und dem Gesetzgeber
insbesondere durch die Geschwindigkeit und Dynamik der Entwicklung größere
Schwierigkeiten als die meisten anderen Bereiche. Obwohl zahlreiche Fragen
bereits durch die Verwendung des Bildschirmtextes in der Literatur und
Rechtsprechung diskutiert worden waren, stellten sich im Internet viele neue
Fragen.
Dies lag zum einen daran, dass es im Internet im Gegensatz zum
Bildschirmtext keine klare Trennung zwischen Dienstanbieter und Nutzer mehr
gab, sondern auch viele Privatpersonen als Dienstanbieter auftraten und
eigene Webseiten erstellen konnten. Die Dezentralität des Internets machte
es zudem schwerer, einen konkreten Verantwortlichen zu benennen - da eine
zentrale Instanz fehlte, gab es keine Stelle, von der die Anwendung
bestimmter Regeln verlangen konnte.
Insbesondere das Fehlen von Referenzurteilen oder einer herrschenden Meinung
in der Rechtsliteratur führten dazu, dass in den Anfangsjahren des
Internetrechts zahlreiche Fragen erst durch den Bundesgerichtshof geklärt
werden mussten. Dies kostete jedoch Zeit, während der sich das Internet
wieder stark weiterentwickelt hatte. Teilweise existieren daher die
zugrundeliegenden Geschäftsmodelle oder technischen Grundlagen zum Zeitpunkt
eines letztinstanzlichen Urteils schon gar nicht mehr.
Auch in der Rechtsetzung wurden zahlreiche Gesetze und Normen verfasst, die
schon kurze Zeit später entweder von der Entwicklung des Internets oder von
der Rechtsetzung der EG überholt wurden.
Internationalität
Im World Wide Web veröffentlichte Inhalte sind weltweit abrufbar. Deshalb
muss nach Ansicht verschiedener Gerichte im Prinzip bei jeder Website
geprüft werden, ob sie das nationale Recht irgendeines Staates der Welt
verletzt. Gegebenenfalls muss der Zugriff auf national verbotene Inhalte
technisch soweit wie möglich verhindert werden, beispielsweise durch Abfrage
der Spracheinstellung des Browsers oder durch eine Frage des Benutzers nach
seiner Nationalität. Siehe dazu die Forderung eines französischen Gerichts
zur Sperrung von Nazi-Inhalten für französische Internetnutzer durch Yahoo!
[1] und das Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs im Jahr 2000,
nach dem auch beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine
holocaustleugnende Website, die in Australien gehostet ist, in Deutschland
haftbar gemacht werden kann (siehe [2] und [3]). In China wird auf Basis
nationaler Gesetzgebung bereits derzeit eine solche Zensur praktiziert.
Auch im Wirtschaftsverkehr treten besondere Schwierigkeiten auf, da
Internetnutzer häufig grenzüberschreitend agieren, indem sie Leistungen
ausländischer Anbieter in Anspruch nehmen oder selbst Leistungen im Ausland
anbieten. Auf diese Weise kann ein Nutzer, z.T. völlig unbemerkt, mit
Rechtsordnungen anderer Länder in Berührung kommen. Eine Norm, die besagt,
dass alle Handlungen eines Inländers seinem nationalen Recht unterliegt,
gibt es nicht. Da die Reichweite eines nationalen Rechts von jedem Staat
autonom festgelegt wird, kann und kommt es zu Überschneidungen.
Die Frage der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Privatrechts
bestimmt ein angerufenes Gericht in einem solchen Fall nach seinem
Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) und seinem Internationalen
Privatrecht (IPR). Dies führt in der Rechtspraxis häufig zu Schwierigkeiten.
Zum einen gelten diese Rechtsgebiete als exotisch und kompliziert, viele
Juristen kennen sich hier nicht sehr gut aus. Zum anderen werden
Sachverhalte, die schon nach nationalem Recht schwierig zu überblicken sind,
fast nie dadurch einfacher, dass sie nach einem ausländischen Recht zu
beurteilen sind.
Siehe auch
Zensur im
Internet
Abmahnung,
Abmahnwelle
Forschungsstelle
Abmahnwelle e. V.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen
übernommen.
Rechtsberatung in Sachen Onlinerecht bieten nachfolgende
Kanzleien an.
Notar und Notarin in Berlin Beurkundung, Antidiskriminierungsrecht,Anwaltshaftung,Arbeitsrecht,
Abfindung,Kündigungsschutzgesetz,Scheinselbstständigkeit,
Arbeitsgericht,Architektenrecht,Arzthaftungsrecht,Asylrecht,
Ausländerrecht,BAföG,Bankrecht,Baurecht,Baugesetzbuch,
Bauvertrag,VOB/B,Betreuungsrecht,Erbrecht,Testament,
Familienrecht,Berliner Tabelle,Düsseldorfer Tabelle,
Internationales
Familienrecht,Regelbeträge
Kindesunterhalt,
Vormundschaft,Gesellschaftsrecht,Gerichtshof
der
EuropäischenGemeinschaft,Gewaltschutzrecht,
Grundstücksrecht,Hochschulrecht,Handelsrecht,
Immobilienrecht,Ingenieursrecht,Insolvenzrecht,
Internationales Familienrecht,Internationales Privatrecht,
InternationalesRecht,Kollisionsregeln,Jugendrecht,
Kapitalanlagerecht,Kassenarztrecht,
Lebenspartnerschaftsrecht,Markenrecht,
Gerichtliche,Mediation,Mediation,Verhandlungen,
Medienrecht,Medizinrecht,Mietrecht,Mietvertrag,
Mietminderung,Mietspiegel,Multimediarecht,
Onlinerecht,PrivatesBaurecht,Prozesskostenhilfe,
Schulrecht,Sozialrecht,Staatsangehörigkeitsrecht,
Steuerrecht,Abgabeordnung,Steuerstrafrecht,Strafrecht,
Kapitalverbrechen,Strafverteidigung,Mord,Nebenklage,
Pflichtverteidiger,Strafrecht,Vergewaltigung,Verschwörung,
Urheberrecht,Nebenklage,Vereinsrecht,Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht,Verkehrszivilrecht,Verlagsrecht,
Vertragsrecht,Verwaltungsrecht,VOB,WEGRecht,
Werkvertragsrecht,Wettbewerbsrecht,Wirtschaftsrecht,
Wirtschaftsstrafrecht,Wohneigentumsrecht,
Wohnungseigentumsrecht,Wirtschaftsstrafrecht,Zivilrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht,Berliner
Notare und Notarinnen, Gerichtsvollzieher |