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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Strafrecht

Volltextsuche: Strafrecht / Nebenklage

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Strafrecht anbieten.

Nebenklage
-> Mord
-> Kapitalverbrechen
-> Pflichtverteidiger
-> Strafverteidigung
-> Vergewaltigung
-> Verschwörung

Straftaten, bei denen der Verletzte Nebenklage erheben kann:

Nebenklage StrafrechtSexualstraftaten
    -> wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern
    -> Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
Nebenklage StrafrechtBeleidigung
Nebenklage StrafrechtKörperverletzung
Nebenklage StrafrechtStraftaten gegen die persönliche Freiheit
    -> wie Menschenraub
    -> Freiheitsberaubung und Geiselnahme
Nebenklage StrafrechtVersuchter Mord und versuchter Totschlag
Nebenklage StrafrechtNahe Verwandte eines durch eine Straftat Getöteten

Dem Nebenkläger stehen - ähnlich wie der Staatsanwaltschaft - eigene Verfahrensrechte zu, die in den §§ 397-401 StPO geregelt sind. Insbesondere ist er, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Weiterhin hat er - unter den gesondert geregelten Voraussetzungen - wichtige Rechte wie z.B. Richter-Ablehnung und Sachverständigen-Ablehnung, Beweisantragsrecht, Fragerecht (§ 397 Abs.1 StPO). Darüber hinaus kann er unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen (§ 401 Abs.1 StPO).

Der Nebenkläger kann in Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist.

Ist durch die rechtswidrige Tat jemand getötet worden, so steht das Nebenklagerecht nach § 395 Abs.2 S.1 den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner zu.

Die reguläre Anklage wird jedoch von der Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt vertreten.

Nebenklage ist bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, Sexuelle Nötigung u.ä.), Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, Verleumdung o.ä.), versuchtem Mord, versuchtem Totschlag, Aussetzung, allen vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten, allen Freiheitsdelikten einschließlich erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme möglich.

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung (z.B. bei Verkehrsunfällen) ist für den Verletzten die Nebenklage zulässig, "... wenn dies aus besonderen Gründen, namentlich wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint." (§ 395 Abs.3 StPO)

Mit der Reform des Urheberrechts sind auch markenrechtliche und urheberrechtlich geschützte Rechtsgüter nebenklagefähig.

Der Nebenkläger kann sich im Verfahren von einem Rechtsanwalt unterstützen oder vertreten lassen. Die Anschlußerklärung ist bei dem Gericht schriftlich einzureichen (§ 396 Abs.1 StPO).

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.

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