|
|
Multimediarecht Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin,
die Rechtsberatung in Sachen Multimediarecht anbieten.
Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte für Multimediarecht
Volltextsuche: Multimediarecht
Multimediarecht: Der Begriff Multimedia
bezeichnet Inhalte und Werke, die aus mehreren der folgenden digitalen
Medien bestehen: Text, Fotografie, Grafik, Animation, Audio, Video,
Interaktion und Spielen.
Die Präsentation durch verschiedene Formate ist nichts Neues, Multimedia
zeichnet sich aber insbesondere durch digitale Inhalte aus. Aufgrund des
technologischen Fortschritts der Digitalisierung und der gesteigerten
Leistungsfähigkeit von Computern erlebte Multimedia eine stürmische
Entwicklung.
Die Kombination mehrerer Medien wird manchmal nur dann als Multimedia
bezeichnet, wenn mindestens ein Medium zeitabhängig ist (zum Beispiel Video,
Audio oder Animation, vergleiche Steinmetz, 1999). Nach dieser Definition
würde ein Text mit Bildern nicht unter Multimedia fallen.
Es gibt keine eindeutige Definition für den Begriff Multimedia. Bei P.
Kneisel (zitiert nach Steinmetz 1999) findet man folgende Definition: "Ein
Multimediasystem ist durch die rechnergestützte, integrierte Erzeugung,
Manipulation, Darstellung, Speicherung und Kommunikation von unabhängigen
Informationen gekennzeichnet, die in mindestens einem kontinuierlichen und
einem diskreten Medium kodiert sind." "Multimedia" wurde 1995 zum Wort des
Jahres gekürt.
Pädagogische Aspekte
Die verschiedenen Medien sollen dem Betrachter die Wissensaufnahme von
Inhalten erleichtern, da der Benutzer die Informationen mit verschiedenen
Sinnesorganen aufnimmt. Dem liegt die vordergründig einsichtige Annahme
zugrunde, dass Informationen besser "gespeichert" werden, wenn sie über
möglichst viele "Kanäle" vermittelt werden. In diesem Zusammenhang tauchen
Grafiken auf, ähnlich der hier vorgestellten, die den kausalen Zusammenhang
zwischen Lerneffekt (grüne Kurve) und Medienmenge illustrieren sollen. Der
Psychologe Bernd Weidenmann bezeichnet diese Argumentation als naive
Summentheorie, der jeder empirischer Beweis fehlt. Vermutlich gründet die
Annahme in einer Fehlinterpretation einer Aussage des Begründers der
Mediendidaktik, Comenius. Dieser forderte in seiner Schrift "E Scholasticis
Labyrinthis Exitus in planum" unter anderem: "Also sollen auch die Schulen
alles den eigenen Sinnen der Lernenden darbieten: damit sie alles selbst
sehen, hören, riechen, schmecken, berühren, was gesehen usw. werden kann und
muss".
Empirisch belegt ist, dass es Vorteile beim Lernen gibt, wenn Informationen
auf verschiedenen Kanälen präsentiert werden, z.B. ein Bild + Audio-Beitrag.
Dies wird damit begründet, dass ein Kanal nur eine begrenzte Kapazität
besitzt. Bild + geschriebener Text würde also den visuellen Kanal
überfordern, während Bild + Audio gleichzeitig wahrgenommen werden kann.
Der interaktive Aspekt von Multimedia ermöglicht dem Betrachter eine
individuell zugeschnittene Wissensvermittlung sowie die
erfahrungsorientierte Aufnahme von Inhalten. Diese Vorteile werden
insbesondere durch Lernprogramme (E-Learning, Computer Based Training)
erschlossen.
Technologische Aspekte
Inhalte von Multimedia benötigen erhebliche Rechen- und Speicherkapazitäten.
Dies führte bis ungefähr 1990 zu sehr eingeschränkten Inhalten. Durch die
gesteigerte Leistungsfähigkeit von Heimcomputern sind diese Einschränkungen
heute weitgehend eliminiert worden, wobei schnellere Prozessoren, die
allgemeine Verfügbarkeit von mindestens High Color-fähigen Grafikkarten, von
Soundkarten, grafischen Benutzeroberflächen und die Einführung der CD-ROM,
also vor allem Entwicklungen der ersten Hälfte der neunziger Jahre, den
Durchbruch im Masseneinsatz brachten und Multimedia zum vielzitierten
Schlagwort dieser Zeit machten. Die folgende Zeit brachte dann eher
graduelle Verbesserungen.
Im Internet sind Beschränkungen aufgrund geringer Bandbreiten und fehlender
QoS-Funktionalität in den verbreiteten Netzwerkprotokollen noch erheblich,
wobei der zunehmende Einsatz von Breitbandanschlüssen wie DSL diese Probleme
in absehbarer Zeit lindern wird. Im Bereich der Dateiformate sind in den
letzten Jahren durch neue Kompressionsverfahren von Bild (gif/jpg), Ton
(mp3) und Video (mpeg/avi) oder spezialisierte Softwarepakete wie Macromedia
Director (Autoren-Software) erhebliche Qualitätsverbesserungen erreicht
worden. Für interaktive Bearbeitung von Video- und Audiodaten wurden sogar
eigene Programmiersprachen wie zum Beispiel Pure data entwickelt. Mit
neueren Tools, wie beispielsweise Macromedia Flash, wurden auch Web-Inhalte
möglich.
Parallel zu den Entwicklungen im Computermarkt wurden auch in der
Unterhaltungselektronik innovative Geräte zur Marktreife gebracht, die den
Ansprüchen von Multimedia entsprechen (DVD-Player und Spielkonsolen). Ein
leidiger Aspekt sind die Standardisierungsbemühungen der Abspiel-Software,
der Trägermedien (zum Beispiel DVD) und Kompressionsverfahren. Die
beteiligten Firmen versuchen mit Durchsetzung ihrer eigenen Standards
Marktvorteile zu gewinnen, was meistens auf Kosten des Benutzers geht (zum
Beispiel sind nicht alle CD- und DVD-Formate in jedem beliebigen
Abspielgerät lesbar.)
Multimedia treffen wir heute in fast allen Lebensbereichen an: Angefangen
bei Unterhaltung, Schulung, Wissenschaft und Forschung bis hin zur
Benutzer-Unterstützung an modernen Geldautomaten. Als ein Beispiel kann das
E-Detailing genannt werden, eine Multimediaanwendung für Ärzte, die der
Wissensvermittlung dient und zugleich ein Marketinginstrument für die
Pharmaindustrie darstellt. Multimedia hat sich auch zu einer eigenständigen,
besonders aufwändigen Kunstform innerhalb der Digitalen Kunst entwickelt.
Die künstlerischen Werke hatten einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf
die kommerzielle Entwicklung von Multimedia-Inhalten. Das Projekt Xplora1
vom Sänger Peter Gabriel war ein Multimedia-Referenzwerk aus dem Jahre 1993.
Weitere Pionierrollen nahmen die amerikanische Künstlerin Laurie Anderson
oder die Schweizerin Pipilotti Rist ein.
Siehe auch:
Digitale Kunst
Medieninformatik
Neue Medien
Mediendesign
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen
übernommen.
Rechtsberatung in Sachen Multimediarecht bieten nachfolgende
Kanzleien an.
Notar und Notarin in Berlin Beurkundung, Antidiskriminierungsrecht,Anwaltshaftung,Arbeitsrecht,
Abfindung,Kündigungsschutzgesetz,Scheinselbstständigkeit,
Arbeitsgericht,Architektenrecht,Arzthaftungsrecht,Asylrecht,
Ausländerrecht,BAföG,Bankrecht,Baurecht,Baugesetzbuch,
Bauvertrag,VOB/B,Betreuungsrecht,Erbrecht,Testament,
Familienrecht,Berliner Tabelle,Düsseldorfer Tabelle,
Internationales
Familienrecht,Regelbeträge
Kindesunterhalt,
Vormundschaft,Gesellschaftsrecht,Gerichtshof
der
EuropäischenGemeinschaft,Gewaltschutzrecht,
Grundstücksrecht,Hochschulrecht,Handelsrecht,
Immobilienrecht,Ingenieursrecht,Insolvenzrecht,
Internationales Familienrecht,Internationales Privatrecht,
InternationalesRecht,Kollisionsregeln,Jugendrecht,
Kapitalanlagerecht,Kassenarztrecht,
Lebenspartnerschaftsrecht,Markenrecht,
Gerichtliche,Mediation,Mediation,Verhandlungen,
Medienrecht,Medizinrecht,Mietrecht,Mietvertrag,
Mietminderung,Mietspiegel,Multimediarecht,
Onlinerecht,PrivatesBaurecht,Prozesskostenhilfe,
Schulrecht,Sozialrecht,Staatsangehörigkeitsrecht,
Steuerrecht,Abgabeordnung,Steuerstrafrecht,Strafrecht,
Kapitalverbrechen,Strafverteidigung,Mord,Nebenklage,
Pflichtverteidiger,Strafrecht,Vergewaltigung,Verschwörung,
Urheberrecht,Nebenklage,Vereinsrecht,Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht,Verkehrszivilrecht,Verlagsrecht,
Vertragsrecht,Verwaltungsrecht,VOB,WEGRecht,
Werkvertragsrecht,Wettbewerbsrecht,Wirtschaftsrecht,
Wirtschaftsstrafrecht,Wohneigentumsrecht,
Wohnungseigentumsrecht,Wirtschaftsstrafrecht,Zivilrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht,Berliner
Notare und Notarinnen, Gerichtsvollzieher |