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Mediation
Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte für Mediation
Volltextsuche: Mediation
Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die
Rechtsberatung in Sachen Mediation anbieten. Mediation: Mediation ->
Verhandlungen
Mediation ist eine
Möglichkeit, Konflikte friedlich, ohne Rechtsstreit zu lösen.
Häufige Konflikte sind:
Erbstreitigkeiten
Scheidung
und
Trennung von Ehepartnern und Lebenspartnern
Ambivalenzen in Paarbeziehungen
Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
Nachbarschaftsstreit
Mobbing im Beruf,
Schule und Gesellschaft
Schulprobleme
Nachfolgeregelungen für Familienbetriebe
Mediation ist Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines
allparteilichen Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem
strukturierten Ablauf leitet.
Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, die einen Konflikt
aus eigener Kraft nicht lösen können und fragt nicht nach der "Schuld",
sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen.
Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien,
worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen. Die
Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide Sichtweisen
der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also quasi "auf beiden
Seiten" steht. Ist es notwendig, wird der Mediator aber ein Machtgefälle
einer kommunikationsschwächeren Partei zu der stärkeren Partei ausgleichen.
Der Mediator oder die Mediatorin wird keinerlei Vorschläge machen, sondern
die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, ein Modul führen,
das aus festgelegten Arbeitsschritten besteht. Im deutschen wie
internationalen Sprachraum wird die Mediation überwiegend in 5 Phasen
durchgeführt.
Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren informiert, die
Rahmenbedingungen (Vertraulichkeit, Kommunikationsregeln) für die
Konfliktvermittlung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und die
weitere Vorgehensweise miteinander abgestimmt.
Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Standpunkte und
Sichtweisen im Zusammenhang dar, so dass die Themen, Streitpunkte und
Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden
können.
In der "Exploration" genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase wird
den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu
jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und
Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und
gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft
eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei
werden die Positionen der Parteien hinterfragt und die zu Grunde liegenden
Interessen aufgedeckt
Anschließend werden verschiedene Lösungsoptionen -Brainstorming- entwickelt,
die in den nachfolgenden Verhandlungen bewertet und in eine verbindliche
Abschlussvereinbarung münden. Dabei regeln sie möglichst konkret, wer wann
was macht. So werden im Laufe der Konfliktbearbeitung aus Konflikt"gegnern"
Konflikt"partner". Einige Konflikte lassen sich in einer Sitzung mediieren,
andere, komplexere Fälle bedürfen u.U. mehrfacher Sitzungen.
Mediation ist auch dann noch geeignet, wenn der Konflikt die sechste
Konfliktstufe der Konflikteskalation nach Friedrich Glasl (also
WIN-Lose-Ebene) erreicht hat. Die Mediation bietet sich vor allem dann als
Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B.
weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz
Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den Anwälten gegenüber
einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Vorteile, aber auch Nachteile.
Hinter vielen Konflikten stehen persönliche und unternehmerische,
wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die
im Rahmen eines Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden
(können). Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die
grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit
entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen oft keine in die Zukunft
weisende, gestalterische Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt deshalb in
vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen
zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine
Alternative. Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell
verfügbare flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit
verbunden die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der
Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
Konfliktfolgekosten), die Vertraulichkeit (Bewahrung von
Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten,
keine Presse) sowie die Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren
und die - angesichts hoher Erfolgsquoten von etwa 80% - nachhaltige
Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.
Konfliktlösung -> Streitschlichtung
Innerhalb der psychologischen Beratung ist die Mediation eine
Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Sie ist auch unter
der Bezeichnung Streitschlichtung bekannt.
Familie und Betrieb
Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen oft die
einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell
viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach
einer juristischen Auseinandersetzung häufig völlig zerstritten und das
Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört oder ganz zerstört.
Konfliktlösung Gericht <->Mediator
Die Gerichte sind zwar gesetzlich verpflichtet, zwischen den Parteien eine
gütliche Einigung herbeizuführen und dies wird in der Regel auch versucht
und gelingt in etwa ein Drittel aller Fälle. Bei einer vergleichsweisen
Beendigung des Streits entfällt für den Richter die Mühe, ein Urteil
schreiben zu müssen. Jedoch wird diese Konfliktlösung durch Schlichtung
nicht mit einer Professionalität und einem Zeitaufwand betrieben wie bei
einer Mediation eines Mediators. Die Gerichte beschränken sich in der Regel
auch nur auf die Lösung des vorgetragenen juristischen Sachverhaltes; meist
ist der Konflikt, der vor Gericht gebracht wird, aber nur vordergründig, die
Beziehungsprobleme, die hinter dem Konflikt stehen, werden und können kaum
berücksichtigt werden. Einen neuen Weg geht jedoch die integrierte Mediation,
die eine weitestgehende Anwendung mediativer Verfahrensweisen im
Gerichtsverfahren ermöglicht und über die gerichtsverbundene Mediation
hinausgeht.
Kosten und Gebühren
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten
professionellen Mediators ist oft kostengünstiger als die streitige
Austragung durch Rechtsanwälte, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr
bedingt, die pauschal in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten
Streitigkeiten mit geringem Streitwert und wenig persönlichen Beziehungen
der Betroffen zueinander kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger
sein. Mitunter bringt die Mediation keine Lösung, so dass Kosten des
Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr
weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht kein Konsens
erzielt werden konnte. Der Nachbar z. B. der vor Gericht verloren hat, sucht
häufig ein weiteres Verfahren, um den Gesichtsverlust auszugleichen. Bei
einer bloßen Mediation ohne anwaltliche Begleitung besteht die Gefahr, das
die erzielte Benachteiligung eine Seite gegenüber der rechtlichen Situation
zu stark benachteiligt. So sollte bei existenziellen Streitigkeiten Anwälte
hinzugezogen werden.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen
übernommen.
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