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Mediation


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Mediation

Volltextsuche: Mediation

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Mediation anbieten.

Mediation:

Mediation -> Verhandlungen

Mediation ist eine Möglichkeit, Konflikte friedlich, ohne Rechtsstreit zu lösen.

Häufige Konflikte sind:

MediatorErbstreitigkeiten
MediatorScheidung und Trennung von Ehepartnern und Lebenspartnern
MediatorAmbivalenzen in Paarbeziehungen
MediatorProbleme zwischen Eltern und Jugendlichen
MediatorNachbarschaftsstreit
MediatorMobbing im Beruf, Schule und Gesellschaft
MediatorSchulprobleme
MediatorNachfolgeregelungen für Familienbetriebe


Mediation ist Verhandlung zwischen Konfliktparteien im Beisein eines allparteilichen Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.

Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, die einen Konflikt aus eigener Kraft nicht lösen können und fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen. Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.

Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide Sichtweisen der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also quasi "auf beiden Seiten" steht. Ist es notwendig, wird der Mediator aber ein Machtgefälle einer kommunikationsschwächeren Partei zu der stärkeren Partei ausgleichen.

Der Mediator oder die Mediatorin wird keinerlei Vorschläge machen, sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, ein Modul führen, das aus festgelegten Arbeitsschritten besteht. Im deutschen wie internationalen Sprachraum wird die Mediation überwiegend in 5 Phasen durchgeführt.

Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren informiert, die Rahmenbedingungen (Vertraulichkeit, Kommunikationsregeln) für die Konfliktvermittlung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und die weitere Vorgehensweise miteinander abgestimmt.

Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Standpunkte und Sichtweisen im Zusammenhang dar, so dass die Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.

In der "Exploration" genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase wird den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei werden die Positionen der Parteien hinterfragt und die zu Grunde liegenden Interessen aufgedeckt

Anschließend werden verschiedene Lösungsoptionen -Brainstorming- entwickelt, die in den nachfolgenden Verhandlungen bewertet und in eine verbindliche Abschlussvereinbarung münden. Dabei regeln sie möglichst konkret, wer wann was macht. So werden im Laufe der Konfliktbearbeitung aus Konflikt"gegnern" Konflikt"partner". Einige Konflikte lassen sich in einer Sitzung mediieren, andere, komplexere Fälle bedürfen u.U. mehrfacher Sitzungen.

Mediation ist auch dann noch geeignet, wenn der Konflikt die sechste Konfliktstufe der Konflikteskalation nach Friedrich Glasl (also WIN-Lose-Ebene) erreicht hat. Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den Anwälten gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Vorteile, aber auch Nachteile. Hinter vielen Konflikten stehen persönliche und unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden (können). Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen weisen oft keine in die Zukunft weisende, gestalterische Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt deshalb in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative. Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell verfügbare flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit verbunden die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen Konfliktfolgekosten), die Vertraulichkeit (Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse) sowie die Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren und die - angesichts hoher Erfolgsquoten von etwa 80% - nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.
 

Konfliktlösung -> Streitschlichtung
Innerhalb der psychologischen Beratung ist die Mediation eine Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Sie ist auch unter der Bezeichnung Streitschlichtung bekannt.

Familie und Betrieb
Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen oft die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach einer juristischen Auseinandersetzung häufig völlig zerstritten und das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört oder ganz zerstört.
 

Konfliktlösung Gericht <->Mediator
Die Gerichte sind zwar gesetzlich verpflichtet, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen und dies wird in der Regel auch versucht und gelingt in etwa ein Drittel aller Fälle. Bei einer vergleichsweisen Beendigung des Streits entfällt für den Richter die Mühe, ein Urteil schreiben zu müssen. Jedoch wird diese Konfliktlösung durch Schlichtung nicht mit einer Professionalität und einem Zeitaufwand betrieben wie bei einer Mediation eines Mediators. Die Gerichte beschränken sich in der Regel auch nur auf die Lösung des vorgetragenen juristischen Sachverhaltes; meist ist der Konflikt, der vor Gericht gebracht wird, aber nur vordergründig, die Beziehungsprobleme, die hinter dem Konflikt stehen, werden und können kaum berücksichtigt werden. Einen neuen Weg geht jedoch die integrierte Mediation, die eine weitestgehende Anwendung mediativer Verfahrensweisen im Gerichtsverfahren ermöglicht und über die gerichtsverbundene Mediation hinausgeht.

Kosten und Gebühren
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten professionellen Mediators ist oft kostengünstiger als die streitige Austragung durch Rechtsanwälte, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr bedingt, die pauschal in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten Streitigkeiten mit geringem Streitwert und wenig persönlichen Beziehungen der Betroffen zueinander kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger sein. Mitunter bringt die Mediation keine Lösung, so dass Kosten des Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht kein Konsens erzielt werden konnte. Der Nachbar z. B. der vor Gericht verloren hat, sucht häufig ein weiteres Verfahren, um den Gesichtsverlust auszugleichen. Bei einer bloßen Mediation ohne anwaltliche Begleitung besteht die Gefahr, das die erzielte Benachteiligung eine Seite gegenüber der rechtlichen Situation zu stark benachteiligt. So sollte bei existenziellen Streitigkeiten Anwälte hinzugezogen werden.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.


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