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Kapitalanlagerecht
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die Rechtsberatung in Sachen Kapitalanlagerecht anbieten.
Kapitalanlagerecht:
Europäischer Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber
Am 1. März 2001 hat die Kommission eine Empfehlung herausgegeben, die sich
an die Hypothekenbanken und Bausparkassen richtet (Amtsblatt EG 2001 Nr. L
69/25). Es handelt sich um einen Verhaltenskodex, der in Zukunft die
Angebote von wohnungswirtschaftlichen Krediten transparenter und
vergleichbarer machen sollen. Verbindlich ist der Kodex nur, soweit das
betreffende Kreditinstitut den Kodex gezeichnet hat. Die Europäische
Kommission wird ein Zentralregister der Darlehensgeber erstellen, die
wohnungswirtschaftliche Darlehen anbieten, das darüber Aufschluss gibt, ob
diese Darlehensgeber den Kodex gezeichnet haben oder nicht.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin
Zur Haftung der Banken bei Immobilien - Kapitalanlagen
Immobilienkapitalanlagen ( Eigentumswohnungen , Gewerbeobjekte ) werden den
privaten Kapitalanlegern in der Regel als Erwerber, - Bauherrn -, Bauträger
-, oder offene und geschlossene Immobilienfonds angeboten.
Die o.b. Anlagemodelle unterscheiden sich dabei insbesondere durch den
Umfang der den Anlegern angebotenen Leistungen , den steuerlichen
Auswirkungen , sowie der Art ihrer Durchführung.
Quelle: Rechtsanwältin Althoff Berlin
Grenzüberschreitende Immobilienanlagen in offenen und geschlossenen Fonds
Der Markt für Geldanlagen wird immer unübersichtlicher. Während bis vor
wenigen Jahren überwiegend nationale Projekte vermarktet wurden, gehen die
Initiatoren zunehmend dazu über, ausländische Anlagen zu vertreiben. Die
internationale Immobilienmesse in Cannes (MIPIM) erfreut sich wachsender
Beliebtheit und ist zum Begegnungspunkt für Fondsinitiatoren und Banken
geworden.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin
Bestehen Vergleichsmöglichkeiten in bezug auf Kreditangebote von
Hypothekenbanken und Bausparkassen?
Europäischer Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber
Am 1. März 2001 hat die Kommission eine Empfehlung herausgegeben, die sich
an die Hypothekenbanken und Bausparkassen richtet (Amtsblatt EG 2001 Nr. L
69/25). Es handelt sich um einen Verhaltenskodex, der in Zukunft die
Angebote von wohnungswirtschaftlichen Krediten transparenter und
vergleichbarer machen sollen. Verbindlich ist der Kodex nur, soweit das
betreffende Kreditinstitut den Kodex gezeichnet hat. Die Europäische
Kommission wird ein Zentralregister der Darlehensgeber erstellen, die
wohnungswirtschaftliche Darlehen anbieten, das darüber Aufschluss gibt, ob
diese Darlehensgeber den Kodex gezeichnet haben oder nicht.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin
Bestehen Aufklärungspflichten der Bank bei der Finanzierung von
Kapitalanlagen?
Aufklärungspflichten der Bank bei Finanzierung von Kapitalanlagen
Nach übereinstimmender Auffassung von Rechtsprechung1) und Literatur2)
besteht für eine Bank, die eine Immobilienanlage finanziert, grundsätzlich
keine Aufklärungspflicht bezüglich der Verwendung des Kredits. In diesem
Grundsatz kommt die unterschiedliche Risikoverantwortung der beteiligten
Parteien zum Ausdruck.
Die finanzierende Bank trägt als Kreditgeberin das Risiko der
Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Der Anleger trägt dagegen als
Investor das unternehmerische Risiko der von ihm vorgenommenen Investition
(z.B. in einen geschlossenen Immobilienfonds). Genauso wie bei der
Investition in ein steuersparendes Bauherren- und Erwerbermodell darf die
finanzierende Bank davon ausgehen, dass die in einen geschlossenen
Immobilienfonds investierende Person entweder selbst die zur Beurteilung der
Anlage erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hat bzw. dass sie sich
gegebenenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient hat .3)
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin
Rückgängigmachen eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen
falscher Angaben bei den Kaufverhandlungen
Das Landgericht Leipzig hat in einer Entscheidung aus der zweiten
Jahreshälfte 00 entschieden , dass bei Verletzung der vorvertraglichen
Sorgfalts - und insbesondere Aufklärungspflichten die Käufer einer
Eigentumswohnung aus Verschulden bei Vertragsschluß so zu stellen sind, als
wenn sie den streitgegenständlichen Wohnungskaufvertrag nie geschlossen
hätten.
Quelle: Rechtsanwältin Althoff Berlin
Geschlossene Immobilienfonds
Grundlagen für die Gestaltung eines Geschlossenen Immobilienfonds
Für Geschlossene Immobilienfonds gibt es keine speziellen
Rechtsvorschriften, die rechtliche Gestaltung ist frei.
Quelle: Rechtsanwältin Althoff Berlin
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