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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht

Volltextsuche: Kapitalanlagerecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Kapitalanlagerecht anbieten.

Kapitalanlagerecht:

Europäischer Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber
Am 1. März 2001 hat die Kommission eine Empfehlung herausgegeben, die sich an die Hypothekenbanken und Bausparkassen richtet (Amtsblatt EG 2001 Nr. L 69/25). Es handelt sich um einen Verhaltenskodex, der in Zukunft die Angebote von wohnungswirtschaftlichen Krediten transparenter und vergleichbarer machen sollen. Verbindlich ist der Kodex nur, soweit das betreffende Kreditinstitut den Kodex gezeichnet hat. Die Europäische Kommission wird ein Zentralregister der Darlehensgeber erstellen, die wohnungswirtschaftliche Darlehen anbieten, das darüber Aufschluss gibt, ob diese Darlehensgeber den Kodex gezeichnet haben oder nicht.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin

Zur Haftung der Banken bei Immobilien - Kapitalanlagen
Immobilienkapitalanlagen ( Eigentumswohnungen , Gewerbeobjekte ) werden den privaten Kapitalanlegern in der Regel als Erwerber, - Bauherrn -, Bauträger -, oder offene und geschlossene Immobilienfonds angeboten.
Die o.b. Anlagemodelle unterscheiden sich dabei insbesondere durch den Umfang der den Anlegern angebotenen Leistungen , den steuerlichen Auswirkungen , sowie der Art ihrer Durchführung.
Quelle: Rechtsanwältin Althoff Berlin

Grenzüberschreitende Immobilienanlagen in offenen und geschlossenen Fonds
Der Markt für Geldanlagen wird immer unübersichtlicher. Während bis vor wenigen Jahren überwiegend nationale Projekte vermarktet wurden, gehen die Initiatoren zunehmend dazu über, ausländische Anlagen zu vertreiben. Die internationale Immobilienmesse in Cannes (MIPIM) erfreut sich wachsender Beliebtheit und ist zum Begegnungspunkt für Fondsinitiatoren und Banken geworden.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin

Bestehen Vergleichsmöglichkeiten in bezug auf Kreditangebote von Hypothekenbanken und Bausparkassen?
Europäischer Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber
Am 1. März 2001 hat die Kommission eine Empfehlung herausgegeben, die sich an die Hypothekenbanken und Bausparkassen richtet (Amtsblatt EG 2001 Nr. L 69/25). Es handelt sich um einen Verhaltenskodex, der in Zukunft die Angebote von wohnungswirtschaftlichen Krediten transparenter und vergleichbarer machen sollen. Verbindlich ist der Kodex nur, soweit das betreffende Kreditinstitut den Kodex gezeichnet hat. Die Europäische Kommission wird ein Zentralregister der Darlehensgeber erstellen, die wohnungswirtschaftliche Darlehen anbieten, das darüber Aufschluss gibt, ob diese Darlehensgeber den Kodex gezeichnet haben oder nicht.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin

Bestehen Aufklärungspflichten der Bank bei der Finanzierung von Kapitalanlagen?
Aufklärungspflichten der Bank bei Finanzierung von Kapitalanlagen
Nach übereinstimmender Auffassung von Rechtsprechung1) und Literatur2) besteht für eine Bank, die eine Immobilienanlage finanziert, grundsätzlich keine Aufklärungspflicht bezüglich der Verwendung des Kredits. In diesem Grundsatz kommt die unterschiedliche Risikoverantwortung der beteiligten Parteien zum Ausdruck.
Die finanzierende Bank trägt als Kreditgeberin das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Der Anleger trägt dagegen als Investor das unternehmerische Risiko der von ihm vorgenommenen Investition (z.B. in einen geschlossenen Immobilienfonds). Genauso wie bei der Investition in ein steuersparendes Bauherren- und Erwerbermodell darf die finanzierende Bank davon ausgehen, dass die in einen geschlossenen Immobilienfonds investierende Person entweder selbst die zur Beurteilung der Anlage erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hat bzw. dass sie sich gegebenenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient hat .3)
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Hök Berlin

Rückgängigmachen eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen falscher Angaben bei den Kaufverhandlungen
Das Landgericht Leipzig hat in einer Entscheidung aus der zweiten Jahreshälfte 00 entschieden , dass bei Verletzung der vorvertraglichen Sorgfalts - und insbesondere Aufklärungspflichten die Käufer einer Eigentumswohnung aus Verschulden bei Vertragsschluß so zu stellen sind, als wenn sie den streitgegenständlichen Wohnungskaufvertrag nie geschlossen hätten.
Quelle: Rechtsanwältin Althoff Berlin

Geschlossene Immobilienfonds
Grundlagen für die Gestaltung eines Geschlossenen Immobilienfonds
Für Geschlossene Immobilienfonds gibt es keine speziellen Rechtsvorschriften, die rechtliche Gestaltung ist frei.
Quelle: Rechtsanwältin Althoff Berlin
 

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.

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