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Internationales Recht
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Das
internationale Recht ist das Recht, das sich über die Staatengrenzen hinweg
an bestimmte Adressaten richtet.
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Internationales Recht
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Gerichtshof
der Europäischen Gemeinschaft
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Internationales Privatrecht
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Kollisionsregeln Das
internationale Recht ist das Recht, das sich über die Staatengrenzen hinweg
an bestimmte Adressaten richtet.
Das internationale Recht lässt sich in mehrere Rechtsgruppen einteilen:
Das internationale öffentliche Recht zwischen Staaten und Völkern bzw.
Völkerrechtssubjekten: sog. Völkerrecht
Das supranationale Recht, das durch Abtretung von Hoheitsgewalt an eine
internationale Organisation (NATO, EG/EU) entsteht, z.B. Europarecht
Das internationale Handelsrecht, das von öffentlich- und privatrechtlich
gemischter Natur ist, im weiteren Sinne aber auch völkerrechtlicher Natur.
Das internationale Privatrecht (IPR), das die Rechtsbeziehungen zwischen
Rechtssubjekten und Rechtsobjekten unterschiedlicher Nationalität, Herkunft
oder Aufenthalts regelt, ist entgegen seines Namens in weiten Teilen
nationalstaatliches und damit gerade nicht internationales Recht. Es kann
jedoch von völkerrechtlichen Übereinkommen oder Rechtsakten der europäischen
Gemeinschaft herrühren.
Entstehungsgeschichte
Anknüpfend an das römischrechtliche Institut des ius gentium entwickelte
sich das internationale Recht insbesondere als Recht der Handelsgeschäfte
zwischen verschiedenen Völkern. Die Wandlung zum tatsächlich
öffentlich-rechtlich geprägten, von politischen Beziehungen geprägten
Begriff begann spätestens durch die spanische Scholastik im 17. und 18.
Jahrhundert. Die Völker bilden Staatsnationen (sog. "Mediatisierung"). Das
moderne internationale Recht entsteht mit der Intensivierung der
diplomatischen und konsularischen Beziehungen Mitte des 19. Jahrhunderts.
Mit Schaffung der Welthandelsorganisation (WTO) und den Vereinten Nationen
ist die Entwicklung des internationalen Rechts auf institutionelle
Grundlagen gestellt worden.
Internationales Recht und seine Teile
Das Völkerrecht innerhalb des internationalen Rechts hat eine völlig
neuartige Konstruktion durch die Schaffung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erfahren. Der europäische Gerichtshof (EuGH)
hat 1964 der EWG Rechtspersönlichkeit zugesprochen (Costa/E.N.E.L.-Entscheidung).
Damit konnten die Europäischen Gemeinschaften sog. self-executing norms
erlassen, die nicht der Transformation der nationalen Gesetzgeber bedurften.
Das internationale Strafrecht kann auch innerstaatlich Anwendung finden, so
beim illegalen Grenzübertritt, bei Proliferation. Das internationale
Strafrecht ist nicht deckungsgleich mit dem Völkerstrafrecht, das Sanktionen
gegen völkerrechtliche Verstöße vorhält.
Eine besondere Entwicklung im Zeichen der Globalisierung hat das
internationale Handelsrecht durchlaufen. Die Handelspraxis wird teilweise
als lex mercatoria bezeichnet. Es ist jedoch umstritten, ob dieses
transnationale Recht als Institut überhaupt anzuerkennen ist. In der Regel
steht hier die Privatautonomie im Vordergrund oder aber die Rezeption
nationalen Rechts oder des Völkerrechts.
siehe auch:
Internationales
Privatrecht
Kollisionsregel
Zivilverfahrensrecht
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