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Ingenieursrecht
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Ingenieursrecht: Zum Thema
Honorarordnung:
Die Gesamtleistung von
Architekten und Ingenieure wird in Deutschland nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) für die meisten Aufgabenstellungen in
neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für
ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten erbracht werden können.
Es gibt (lt. HOAI) neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen
gelten andere Leistungsphasen.
Die Leistungsphasen und ihre Bennenung dienen der Honorarermittlung nach
HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im
alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft andere Begriffe:
1. - 3. werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst.
5. Die Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet.
6. - 7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung(mit vorheriger
Massenermittlung)/Vergabe/Abrechnung (AVA) abgehandelt.
8. wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.
Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsphasen_nach_HOAI"
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