|Ingenieursrecht|©www4jur|

Startseite
Volltextsuche
Rechtsanwälte/innen
... mit Online-Visitenkarten
... mit Online-Rechtsberatung
... mit Notfall-Rufnummer
... nach Rechtsgebieten
... Fachanwälte/innen
... Notare/innen
... Adressverzeichnis
... auf kanzleien.mobi
Rechtsinformationen
Juristische Fachbeiträge
Prozesskostenrechner
Für Rechtsanwälte/innen
Infos und Anmeldung
Linksammlung
Impressum
Aktuelles Recht
Ingenieursrecht


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Ingenieursrecht

Volltextsuche: Ingenieursrecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Ingenieursrecht anbieten.

Ingenieursrecht:

Zum Thema Honorarordnung:
Die Gesamtleistung von Architekten und Ingenieure wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) für die meisten Aufgabenstellungen in neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten erbracht werden können.

Es gibt (lt. HOAI) neun Leistungsphasen:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen gelten andere Leistungsphasen.


Die Leistungsphasen und ihre Bennenung dienen der Honorarermittlung nach HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft andere Begriffe:

1. - 3. werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst.
5. Die Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet.
6. - 7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung(mit vorheriger Massenermittlung)/Vergabe/Abrechnung (AVA) abgehandelt.
8. wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.
Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsphasen_nach_HOAI"

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.

Rechtsberatung in Sachen Ingenieursrecht bieten nachfolgende Kanzleien an.

Notar und Notarin in Berlin Beurkundung, Antidiskriminierungsrecht,Anwaltshaftung,Arbeitsrecht,
Abfindung,Kündigungsschutzgesetz,Scheinselbstständigkeit,
Arbeitsgericht,Architektenrecht,Arzthaftungsrecht,Asylrecht,
Ausländerrecht,BAföG,Bankrecht,Baurecht,Baugesetzbuch,
Bauvertrag,VOB/B,Betreuungsrecht,Erbrecht,Testament,
Familienrecht,Berliner Tabelle,Düsseldorfer Tabelle,
Internationales Familienrecht,Regelbeträge Kindesunterhalt,
Vormundschaft,Gesellschaftsrecht,Gerichtshof der
EuropäischenGemeinschaft,Gewaltschutzrecht,
Grundstücksrecht,Hochschulrecht,Handelsrecht,
Immobilienrecht,Ingenieursrecht,Insolvenzrecht,
Internationales Familienrecht,Internationales Privatrecht,
InternationalesRecht,Kollisionsregeln,Jugendrecht,
Kapitalanlagerecht,Kassenarztrecht,
Lebenspartnerschaftsrecht,Markenrecht,
Gerichtliche,Mediation,Mediation,Verhandlungen,
Medienrecht,Medizinrecht,Mietrecht,Mietvertrag,
Mietminderung,Mietspiegel,Multimediarecht,
Onlinerecht,PrivatesBaurecht,Prozesskostenhilfe,
Schulrecht,Sozialrecht,Staatsangehörigkeitsrecht,
Steuerrecht,Abgabeordnung,Steuerstrafrecht,Strafrecht,
Kapitalverbrechen,Strafverteidigung,Mord,Nebenklage,
Pflichtverteidiger,Strafrecht,Vergewaltigung,Verschwörung,
Urheberrecht,Nebenklage,Vereinsrecht,Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht,Verkehrszivilrecht,Verlagsrecht,
Vertragsrecht,Verwaltungsrecht,VOB,WEGRecht,
Werkvertragsrecht,Wettbewerbsrecht,Wirtschaftsrecht,
Wirtschaftsstrafrecht,Wohneigentumsrecht,
Wohnungseigentumsrecht,Wirtschaftsstrafrecht,Zivilrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht,Berliner Notare und Notarinnen, Gerichtsvollzieher