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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Handelsrecht

Volltextsuche: Handelsrecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Handelsrecht anbieten.

Handelsrecht:

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte.

Das Handelsrecht ist kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, die Vorschriften des BGB gelten für Kaufleute nur subsidiär. Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung:

hohes Maß an Eigenverantwortung des Handelnden, etwa durch
    Vertragsstrafen (§ 348 HGB) und Formfreiheit (§ 350 HGB)
Handelsrecht BerlinEntgeltlichkeit auch ohne besonderer Vereinbarung (§ 353 HGB)
Handelsrecht Berlin>Einbeziehung von Handelsbräuchen (§ 346 HGB) <br>
	<img border=Rechtsklarheit und Publizität (§§ 5, 15 HGB)

Die deutsche Kodifikation des Handelsrechts im engeren Sinn findet sich zu wesentlichen Teilen im Handelsgesetzbuch (HGB). Hinzu kommen Nebengesetze wie Wechselgesetz und Scheckgesetz, der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht.

Geschichte des Handelsrecht
Das geschriebene Handelsrecht geht im deutschsprachigen Bereich auf die städtischen Rechte bekannter Handelsmetropolen wie den Hansestädten und den freien Reichsstädten, insbesondere Augsburg, zurück. Handelsbräuche, die seit je her das Handelsrecht entscheidend beeinflussen, reichen weiter zurück. Auch das italienische Bankenwesen hat großen Einfluss auf das Handelsrecht ausgeübt. Während das Preußische Allgemeine Landrecht auf die Ständeordnung beschränkte, bestanden in Frankreich mit dem Code de Commerce (1807) und in Spanien mit dem Codigo di Comercio (1829) bedeutende Kodifikationen. In Spanien wurde mit dem Gesetzeswerk ein erstes Handelsregister eingeführt.

In den deutschen Staaten trat ab 1856 das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) auf Beschluss der Bundesversammlung des Deutschen Bundes nach und nach in den meisten Bundesstaaten in Kraft. Durch Reichsgesetz wurde es 1871 zur Kodifikation des Handelsrechts für das ganze Deutsche Reich. Ab 1869 wurde das Reichsoberhandelsgericht (ROHG) als Oberstes Bundesgericht errichtet. Ab 1879 nahm das Reichsgericht dessen Aufgaben wahr. An die Stelle des ADHGB trat 1898 und 1900 das Handelsgesetzbuch, zu größten Teilen gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.

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