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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Grundstücksrecht

Volltextsuche: Grundstücksrecht

Bei dem Erwerb eines Grundstücks sind neben dem Verkäufer und dem Käufer i.d.R. noch andere Personen beteiligt. Deren Aufgaben sind vielfältig. Die Kenntnis von den Marktbeteiligten, ihren Rechten und Pflichten, ist aber wesentlich, denn ohne ihre Beteiligung sind Grundstücksgeschäfte entweder unmöglich und in der Praxis kaum denkbar.

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Grundstücksrecht anbieten.

Grundstücksrecht:

Marktbeteiligte beim Grundstückskauf

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GrundstücksrechtRechtsanwälte

Bei dem Erwerb eines Grundstücks sind neben dem Verkäufer und dem Käufer i.d.R. noch andere Personen beteiligt. Deren Aufgaben sind vielfältig. Die Kenntnis von den Marktbeteiligten, ihren Rechten und Pflichten, ist aber wesentlich, denn ohne ihre Beteiligung sind Grundstücksgeschäfte entweder unmöglich und in der Praxis kaum denkbar.
Auszug aus
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin

Zu den Besonderheiten beim Grundstückserwerb in den neuen Bundesländern 

Die Investitionsbereitschaft in den neuen Bundesländern hing von Anfang an in erheblichem Umfang davon ab, ob ausreichend geeigneter Grund und Boden erworben werden konnte. Zwischenzeitlich hatten sich die Weltwirtschaftsdaten erheblich verschlechtert. In Deutschland sind die Auswirkungen der Rezession immer noch spürbar. Die öffentliche Hand ist nach wie vor stark verschuldet. Es kommt demgemäß der Sicherung investiver Mittel in den Grundbüchern große Bedeutung zu. Ohne Grundbesitz wird der Mittelstand in Deutschland und zumal in den neuen Bundesländern nicht investieren können. Zwar ist die Nachfrage nach geeigneten Grundstücken in den letzten Jahren gesunken. Doch der Grundstücksmarkt ist auch in den neuen Bundesländern nicht vollständig zum Erliegen gekommen. Neuerdings weisen die Wirtschaftsdaten auf eine leichte Erholung des Grundstücksmarktes hin.
Auszug aus
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin

Zur Finanzierung von Grundstückskäufen und Belastung von Grundstücken

In der Regel werden beim Kauf eines Grundstücks die finanziellen Eigenmittel des Käufers nicht ausreichen, so dass zusätzlich Fremdmittel beschafft werden müssen. Die Fremdmittel werden meist als Darlehen (Kredit) durch ein Kreditinstitut vergeben. Aber auch im geförderten Wohnungsbau müssen oftmals Sicherheiten bestellt werden. Als Sicherheiten kommen sog. dingliche Sicherheiten (Grundschuld, Hypothek oder Rentenschuld) oder persönliche Sicherheiten, also z.B: Bürgschaften oder Sicherungsabtretungen in Betracht.
Auszug aus
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin


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