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Grundstücksrecht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Grundstücksrecht
Volltextsuche: Grundstücksrecht
Bei dem Erwerb eines Grundstücks sind neben dem Verkäufer und dem Käufer
i.d.R. noch andere Personen beteiligt. Deren Aufgaben sind vielfältig. Die
Kenntnis von den Marktbeteiligten, ihren Rechten und Pflichten, ist aber
wesentlich, denn ohne ihre Beteiligung sind Grundstücksgeschäfte entweder
unmöglich und in der Praxis kaum denkbar.
Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin,
die Rechtsberatung in Sachen Grundstücksrecht anbieten.
Grundstücksrecht: Marktbeteiligte beim
Grundstückskauf
Notar
Immobilienmakler
Bauträger
Leasinggeber
Banken
Rechtsanwälte
Bei dem Erwerb eines Grundstücks sind neben dem Verkäufer und dem Käufer
i.d.R. noch andere Personen beteiligt. Deren Aufgaben sind vielfältig. Die
Kenntnis von den Marktbeteiligten, ihren Rechten und Pflichten, ist aber
wesentlich, denn ohne ihre Beteiligung sind Grundstücksgeschäfte entweder
unmöglich und in der Praxis kaum denkbar.
Auszug aus
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin
Zu den Besonderheiten beim Grundstückserwerb in den neuen Bundesländern
Die Investitionsbereitschaft in den neuen Bundesländern hing von Anfang an
in erheblichem Umfang davon ab, ob ausreichend geeigneter Grund und Boden
erworben werden konnte. Zwischenzeitlich hatten sich die
Weltwirtschaftsdaten erheblich verschlechtert. In Deutschland sind die
Auswirkungen der Rezession immer noch spürbar. Die öffentliche Hand ist nach
wie vor stark verschuldet. Es kommt demgemäß der Sicherung investiver Mittel
in den Grundbüchern große Bedeutung zu. Ohne Grundbesitz wird der
Mittelstand in Deutschland und zumal in den neuen Bundesländern nicht
investieren können. Zwar ist die Nachfrage nach geeigneten Grundstücken in
den letzten Jahren gesunken. Doch der Grundstücksmarkt ist auch in den neuen
Bundesländern nicht vollständig zum Erliegen gekommen. Neuerdings weisen die
Wirtschaftsdaten auf eine leichte Erholung des Grundstücksmarktes hin.
Auszug aus
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin Zur
Finanzierung von Grundstückskäufen und Belastung von Grundstücken
In der Regel werden beim Kauf eines Grundstücks die finanziellen Eigenmittel
des Käufers nicht ausreichen, so dass zusätzlich Fremdmittel beschafft
werden müssen. Die Fremdmittel werden meist als Darlehen (Kredit) durch ein
Kreditinstitut vergeben. Aber auch im geförderten Wohnungsbau müssen oftmals
Sicherheiten bestellt werden. Als Sicherheiten kommen sog. dingliche
Sicherheiten (Grundschuld, Hypothek oder Rentenschuld) oder persönliche
Sicherheiten, also z.B: Bürgschaften oder Sicherungsabtretungen in Betracht.
Auszug aus
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök Berlin
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