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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Volltextsuche: Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Gesellschaftsrecht anbieten.

Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

GesellschaftsrechtGbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GesellschaftsrechtPartG Partnerschaft
GesellschaftsrechtOHG offene Handelsgesellschaft
GesellschaftsrechtPartnereederei
GesellschaftsrechtEWIV
GesellschaftsrechtKG Kommanditgesellschaft
GesellschaftsrechtStille Gesellschaft

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis - mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft - von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.

Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen.

GesellschaftsrechtGmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GesellschaftsrechtAG Aktiengesellschaft
GesellschaftsrechtKGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
GesellschaftsrechtSE Europäische Aktiengesellschaft
GesellschaftsrechteG eingetragene Genossenschaft
GesellschaftsrechtDer eingetragene Verein (e. V.) ist ebenfalls eine eigenständige juristische GesellschaftsrechtPerson, jedoch keine Kapitalgesellschaft.

Darüber hinaus gibt es Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind.

GesellschaftsrechtGmbH & Co
GesellschaftsrechtGmbH & Co KG
 

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.

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