|
|
Anwaltshaftungsrecht
Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte für Anwaltshaftung
Volltextsuche: Anwaltshaftung
Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin,
die Rechtsberatung in Sachen Anwaltshaftung anbieten.
Als Anwaltshaftung bezeichnet man die Haftung des Rechtsanwalts für
sein Handeln in seiner Funktion als solcher. Der Mandant schließt
mit dem Rechtsanwalt ein Anwaltsvertrag, der in der Regel eine
Dienstleistung des Rechtsanwalts zum Gegenstand hat. Für die
ordnungsgemäße Erfüllung dieser Dienstleistung haftet der
Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten wie jeder andere
Dienstleister auch.
Pflichtverletzung
Der Rechtsanwalt haftet für jede schuldhafte Verletzung seiner aus
dem Anwaltsvertrag resultierenden Pflichten. Diese Pflichten
bestehen insbesondere in einer lückenlosen Sachverhaltsaufklärung
und in einer darauf beruhenden optimalen Rechtsberatung. Das heisst,
der Rechtsanwalt muss zunächst aus dem Dialog mit dem Mandanten die
für das konkrete Rechtsproblem entscheidenden Tatsachen
herausfinden, wobei er sich nicht darauf verlassen darf, dass der
Mandant von sich aus diese Tatsachen vorträgt. Sodann muss der
Rechtsanwalt den Mandanten umfassend und erschöpfend rechtlich
belehren, eine lückenlose Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und
Rechtsprechung ist Pflicht. Der Rechtsanwalt muss analysieren, ob
und wie das gewünschte Ziel seines Mandanten erreichbar ist. Vor
voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen hat der Rechtsanwalt ihn
zu bewahren. Im Zweifel muss der Rechtsanwalt den sichersten Weg
gehen.
Schadenersatzpflicht
Hat der Rechtsanwalt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag
schuldhaft verletzt, so hat der Mandant oder Dritte einen
Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt. Zur Ermittlung des
Schadens wird die sog. Differenzhypothese angewandt. Die
Vermögenslage des Mandanten nach der Pflichtverletzung wird mit der
hypothetischen Vermögenslage ohne die Pflichtverletzung verglichen.
Im Ergebnis muss der Geschädigte also so stehen, wie er stünde, wenn
der Anwalt seine Pflichtverletzung nicht begangen und ihn richtig
beraten hätte.
Wer trägt die Beweislast
Der Geschädigte muss im Anwaltshaftungsprozess alle
anspruchsbegründenden Tatsachen voll beweisen. Dazu gehört zum einen
das Zustandekommen und der Inhalt des Anwaltsvertrages. Dies kann
gerade bei privaten Ratschlägen des Anwalts problematisch sein. Zum
anderen muss der Geschädigte auch die Pflichtverletzung des Anwalts
voll beweisen. Eine Beweislastumkehr bei grobem Verschulden wie im
Arzthaftungsrecht gibt es nicht. Lediglich bei der
Schadensermittlung -also wenn die Pflichtverletzung bewiesen ist-
kann der Schaden durch das Gericht geschätzt werden. Typisch für den
Anwaltshaftungsprozess ist folgende Konstellation: Der Mandant
beauftragt seinen Anwalt, gegen einen Schuldner des Mandanten wegen
einer ausstehenden Forderung Klage zu erheben. Dabei unterläuft dem
Anwalt ein Fehler, was die Abweisung der Klage zur Folge hat. Im
folgenden Anwaltshaftungsprozess übernimmt nun der Anwalt die Rolle
des Beklagten (Schuldner). Der Anwalt muss beweisen, dass die
Forderung des Mandanten nicht besteht. Dass also die Klage auch ohne
seinen anwaltlichen Fehler abgewiesen worden wäre.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen
übernommen.
Rechtsberatung in Sachen Arbeitsrecht bieten nachfolgende
Kanzleien an.
Notar und Notarin in Berlin Beurkundung, Antidiskriminierungsrecht,Anwaltshaftung,Arbeitsrecht,
Abfindung,Kündigungsschutzgesetz,Scheinselbstständigkeit,
Arbeitsgericht,Architektenrecht,Arzthaftungsrecht,Asylrecht,
Ausländerrecht,BAföG,Bankrecht,Baurecht,Baugesetzbuch,
Bauvertrag,VOB/B,Betreuungsrecht,Erbrecht,Testament,
Familienrecht,Berliner Tabelle,Düsseldorfer Tabelle,
Internationales
Familienrecht,Regelbeträge
Kindesunterhalt,
Vormundschaft,Gesellschaftsrecht,Gerichtshof
der
EuropäischenGemeinschaft,Gewaltschutzrecht,
Grundstücksrecht,Hochschulrecht,Handelsrecht,
Immobilienrecht,Ingenieursrecht,Insolvenzrecht,
Internationales Familienrecht,Internationales Privatrecht,
InternationalesRecht,Kollisionsregeln,Jugendrecht,
Kapitalanlagerecht,Kassenarztrecht,
Lebenspartnerschaftsrecht,Markenrecht,
Gerichtliche,Mediation,Mediation,Verhandlungen,
Medienrecht,Medizinrecht,Mietrecht,Mietvertrag,
Mietminderung,Mietspiegel,Multimediarecht,
Onlinerecht,PrivatesBaurecht,Prozesskostenhilfe,
Schulrecht,Sozialrecht,Staatsangehörigkeitsrecht,
Steuerrecht,Abgabeordnung,Steuerstrafrecht,Strafrecht,
Kapitalverbrechen,Strafverteidigung,Mord,Nebenklage,
Pflichtverteidiger,Strafrecht,Vergewaltigung,Verschwörung,
Urheberrecht,Nebenklage,Vereinsrecht,Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht,Verkehrszivilrecht,Verlagsrecht,
Vertragsrecht,Verwaltungsrecht,VOB,WEGRecht,
Werkvertragsrecht,Wettbewerbsrecht,Wirtschaftsrecht,
Wirtschaftsstrafrecht,Wohneigentumsrecht,
Wohnungseigentumsrecht,Wirtschaftsstrafrecht,Zivilrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht,Berliner
Notare und Notarinnen, Gerichtsvollzieher |