Seit 1999 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und tätig.
Schwerpunktmäßig vertrete und berate ich in Angelegenheiten des Sozial-, insbesondere des Sozialversicherungsrechts. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Angelegenheiten gegenüber der Krankenkasse, den Rentenversicherungsträgern, den Jobcentern (Hartz IV), Arbeitsgemeinschaften und Sozialämtern, den Familienkassen und insbesondere den Pflegekassen.
Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung kommt der richtigen Einstufung in eine Pflegestufe eine maßgebliche Bedeutung zu. Diese ist Voraussetzung für die in den §§ 36- 38 SGB XI geregelte Gewährung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination dieser beiden Leistungen.
Zu den Vorsorgeverfügungen Vorsorgevollmacht, Organspendeerklärung, Betreuungs- und Patientenverfügung biete ich individuelle Beratungen an.
Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die Leistungs- und Rückforderungsbescheide der Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter oftmals falsch berechnet sind, so dass es sich lohnt, diese überprüfen zu lassen. Da die Angelegenheiten häufig nicht bzw. nicht in angemessener Zeit bearbeitet werden, ist hier die anwaltliche Vertretung sinnvoll. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit der Stellung eines gerichtlichen Eilantrags oder die Erhebung einer Untätigkeitsklage, um die Behörde zur Bearbeitung der Angelegenheit zu zwingen. Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie die Einreichung von Unterlagen beweisen können. Sinnvoll ist es deshalb, alle Unterlagen entweder per Fax oder Einschreiben zu verschicken oder sich die Einreichung per Stempel bestätigen zu lassen.
Außerdem vertrete ich auch in Angelegenheiten des Verkehrsrecht. Die Besonderheit der Fälle liegt hier bereits in dem Erstkontakt mit den Beratungssuchenden, die völlig unerwartet in die Situation gebracht werden, mit einem rechtlichen Problem konfrontiert zu sein. Hinzu kommt, dass heutzutage das Auto oft ständig benötigt wird, also die Mobiliät enorm beeinträchtigt ist und schnellst möglich wiederhergestellt werden muss. Aus diesem Grund bin ich bemüht, in der Regel noch am selben Tag, ein Erstgespräch mit Ihnen zu führen, um mit Ihnen den weiteren Fortgang des Verfahrens zu klären. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne anrufen.
Kosten:
Die Kosten für die Erstberatung betragen € 50,00 bis € 100,00. Im Gespräch teile ich Ihnen dann die vorausssichtlich entstehenen Kosten im Falle einer anwaltlichen Vertretung, auch schriftlich, mit. Für die Ausarbeitung von Gutachten oder die Gestaltung von Vollmachten bzw. Verfügungen werden Gebühren gesondert vereinbart.
Für Ratsuchende, deren wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse die Aufbringung der Kosten nicht erlauben, besteht die Möglichkeit, die Kosten über die Beratungshilfe abzurechen.
Im Sozialgerichtsprozess besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen ein geringes Einkommen haben und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.
Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, rufen Sie einfach an.
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