Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel
StartseiteStartseite|Impressum|© www4jur|
Rechtsanwalt
Udo Christian Walzel
Josef-Orlopp-Str. 54 HH  
10365 Berlin (Lichtenberg)
Tel.Nr.:+49 30 428 429 22
Fax:+49 30 428 429 10
eMail:rawalzelschuldendoktor.com
Homepage:www.schuldendoktor.com
Tätigkeitsschwerpunkte:
Anwaltshaftung, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Sprechzeiten:
Ausschließlich nach vorheriger Absprache
Bürozeiten:
Di-Do:  
 und 
1000 bis 1200 Uhr
1400 bis 1600 Uhr
Übliche Bürozeiten
Öffentliche Verkehrsmittel:  
Josef-Orlopp-Str./ Vulkanstr.: Bus240
Rechtsanwalt Berlin
Meine
Leistungen
Meine
Beiträge
 
 
Mein Kanzleiprofil
Herausgehobener Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist das Insolvenzrecht und alle Rechtsbereiche, die damit in Zusammenhang stehen.

Das heißt konkret, daß ich nicht nur unmittelbar mit Rat und Tat zur Seite stehe, wenn es um die Frage geht, ob jemand insolvent ist und wie man einen Insolvenzantrag stellt, sondern auch bei Problemen, die sich rund um ein Insolvenzverfahren typischerweise ergeben.

So bin ich gerne auch als Strafverteidiger bei Delikten, wie Insolvenzverschleppung oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) tätig.

Ich vertrete Sie auch, wenn Ihnen der Widerruf oder eine Untersagung eines Gewerbes wegen Insolvenz droht, vor und bei den zuständigen Gewerbeämtern sowie im Gefolge dessen, vor den Verwaltungsgerichten.

Nicht zuletzt, sondern immer öfter kommt es auch vor, daß die Finanzämter im Gefolge einer Insolvenz Haftungsbescheide androhen oder erlassen. Auch hier vertrete ich mit einigem Erfolg hiervon betroffene Mandanten.

Daneben ärgere ich mich immer wieder über schlechte Beratungsleistungen von Kolleginnen und Kollegen, weshalb ich mich auch auf dem Gebiet der Anwaltshaftung betätige.

Gesellschaftsrecht liebe ich sehr, komme aber viel zu wenig zu dessen Bearbeitung, weil ich einerseits schon sehr stark mit den übrigen Rechtsgebieten ausgelastet bin und andererseits zumeist ohnehin Notare mit diesen Dingen befaßt werden, die die Beratung dann kostenlos zusätzlich leisten können und müssen.


Bitte ersparen Sie es sich und auch mir, daß man Sie vor die Tür setzen muß und vereinbaren Sie unbedingt einen Termin, bevor Sie hierher kommen. Das ist schon deswegen unvermeidlich, weil ich natürlich nicht nur hier herumsitze, sondern auch Termine wahrzunehmen habe, aber auch weil dann ggf. auch schon geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten. Nach vorheriger Terminvereinbarung stehe ich Ihnen dann für ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Nur rechtzeitig eingeholter Rechtsrat schafft für Sie Rechtssicherheit und erspart Ihnen in aller Regel Sorgen und Kosten.

Hinsichtlich der Kosten für meine Inanspruchnahme als Anwalt gilt zunächst, daß es im Rahmen der außergerichtlichen Beratung seit einiger Zeit nur noch Vergütungsvereinbarungen gibt. Ich schließe solche Verütungsvereinbarungen mit Ihnen ab, ehe ich mit der Beratung anfange. Dabei kann es sich um Pauschalen handeln, wie etwa bei einfachen Insolvenzanträgen im Verbraucherbereich, oder auch um Zeitvergütungsvereinbarungen, wenn nicht absehbar ist, wie lange die Betreuung Ihrer Rechtssache dauern wird.

Natürlich können Sie jederzeit kündigen und die Kosten damit auf den bis dahin entstandenen Preis begrenzen, aber zunächst gehe ich davon aus, daß Sie die bestmögliche Beratung und Vertretung wünschen und auch von mir bekommen sollen. Das geht nur, wenn ich davon auch leben kann, weswegen Sie nicht auf Stundenvergütungen von 7,50 € spekulieren sollten.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.