Rechtsanwältin Bettina Freifrau von Haxthausen
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Rechtsanwältin
Bettina Freifrau von Haxthausen
Leibnizstr. 48
10629 Berlin (Charlottenburg)
Tel.Nr.:+49 30 327 42 79
Notfall-Nr.:0151/569 40 319
Fax:+49 30 327 04 347
eMail:infokanzlei-haxthausen.de
Homepage:www.kanzlei-haxthausen.de
Tätigkeitsschwerpunkte:
Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht
Sonstige Angaben:
Interessenschwerpunkt: Verkehrsrecht, Strafrecht
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Übliche Bürozeiten
Öffentliche Verkehrsmittel:  
Mommsenstr.: Bus101
Olivaer Platz: Bus101, 109, 110, M19, M29, X10
UAdenauerplatz:U7 Bus109, 110, M19, M29, X10
Leistungsspektrum
Seit Februar 1997 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Heute bin ich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsbefugt.
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Beratung und Vertretung von Eigentümern (Wohnungseigentümern, Hauseigentümern und Eigentümern von Gewerbeimmobilien) und Hausverwaltungen. Seit 1998 arbeite ich mit Hausverwaltungen in Berlin und Umland zusammen. Eigentümergemeinschaften und auch einzelne Wohnungseigentümer berate und vertrete ich regional und überregional individuell.
Gerne bearbeite ich auch komplexe Mietrechtsfragen.
Ein anderer Schwerpunkt liegt auf der familienrechtlichen Beratung und Vertretung in Ehe-, Partnerschafts- und Kindschaftssachen bei Trennung und Scheidung.
Insbesondere die Unterhaltsschuldner werden von mir über ihre Verpflichtungen und Möglichkeiten beraten. Gerne leiste ich auch rechtliche Hilfestellung in Sorgerechtsstreitigkeiten.
Das Arbeitsrecht ist mein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt. Dabei bearbeite ich sowohl Ihre Fragen zum Arbeitsverhältnis (Individualarbeitsrecht), wirke aber auch bei Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen (Kollektivarbeitsrecht) mit.
Wenn Sie Schadenersatzansprüche in Verkehrsunfallsachen geltend machen wollen, empfehle ich Ihnen, den download-Bereich meiner Webseite aufzurufen. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare, die Sie ausdrucken, ausfüllen und gleich an mich versenden können.
Im Strafrecht versteht es sich von selbst, dass wir ein vertrauliches Gespräch führen, in welchem wir Ihr Anliegen besprechen.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen.
Ihre Rechtsanwältin v. Haxthausen